mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
07.06.2001; 20:15 Uhr
Softwarehersteller fordern härtere Strafen für Raubkopierer
Beispiel Irland zeige, dass verschärfte Gesetzgebung Softwarepiraterie eindämme

Die deutschen Softwarehersteller fordern härtere Strafen für Raubkopierer. Das Thema Softwarepiraterie habe nichts von seiner Brisanz eingebüßt, erklärten Vertreter der Business Software Alliance Deutschland (BSA) am 7.6.2001 in München. Erst im vergangenen Jahr sei der Anteil illegal vervielfältigter Software in Deutschland von 27 auf 28 Prozent gestiegen. Mit einem wirtschaftlichen Schaden durch Raubkopien von 1,27 Milliarden Mark belege die Bundesrepublik auch im Jahr 2000 den Spitzenplatz in Westeuropa. Nun sei der Gesetzgeber gefordert. Dass eine Verschärfung der Rechtslage Urheberrechtsverletzungen eindämmen könne, zeige das Beispiel Irland. Dort habe eine strengere Gesetzgebung die Anzahl von Raubkopien um zehn Prozent abgesenkt.

Der BSA-Verantwortliche für die Schweiz, , berichtete, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten steige in den Unternehmen die Bereitschaft, nicht lizensierte Programme einzusetzen. Das gelte auch für die Informations- und Kommunikationsbranche. Nach Angaben der BSA ist der weltweite Anteil von Raubkopien im vergangenen Jahr erstmals seit 1994 wieder angestiegen und liegt nun bei 38 Prozent. Den größten Anteil illegaler Kopien in Westeuropa gibt es laut BSA in Griechenland, wo zwei Drittel aller Computerprogramme nicht lizensiert sind. Auf Platz zwei folgt Spanien mit einer Raubkopierrate von 51 Prozent. Den Schaden durch illegal vervielfältigte Software veranschlagt die BSA weltweit auf 11,8 Milliarden US-Dollar (etwa 27 Milliarden Mark), davon entfallen 3,1 Milliarden US-Dollar (etwa 7,1 Milliarden Mark) auf Westeuropa.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 229:

https://www.urheberrecht.org/news/229/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.