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21.06.2001; 20:31 Uhr
Deutscher Presserat moniert schwere Verstöße gegen Pressekodex
Allein drei Rügen gegenüber Helbert-Zeitschrift "Coupé" ausgesprochen

Der Deutsche Presserat hat zahlreiche schwere Verstöße gegen den Pressekodex moniert. In seiner Sitzung am 19.6.2001 sprach der Beschwerdeausschuss des Presserates insgesamt elf Rügen gegenüber Zeitungen und Zeitschriften aus, deren Berichterstattung nicht journalistischen Maßstäben genügt habe. Begründet wurden die Rügen mit zum Teil erheblichen Verstößen gegen journalistische Sorgfaltspflichten, entstellender und verfälschender Berichterstattung und unwahrhafter Unterrichtung der Öffentlichkeit. Gegenüber der Zeitschrift Coupé, die im Klaus-Helbert-Verlag erscheint, wurden allein drei Rügen ausgesprochen. Kritisiert wurden aber auch Berichte in der Berliner Tageszeitung (taz) und der deutschen Ausgabe der Zeitschrift Hürriyet. Neben den elf Rügen sprach der Beschwerdeauschus 16 Missbilligungen und zehn Hinweise aus.

Die Zeitschrift Coupé hatte unter der Überschrift "Perverse Pfarrer sind Handlanger der Kinderporno-Mafia" pauschalisierend über Priester berichtet, die angeblich Kinder sexuell mißbraucht und an Kinderporno-Ringe ausgeliefert hätten. Der Presserat schloss sich der Argumentation des Beschwerdeführers an, dass mit dem Artikel der Berufsstand der Pfarrer allgemein verunglimpft werde. Der Beschwerdeausschuss kritisierte außerdem einen Coupé-Bericht über den Test von Feuerlöschern, in dem behauptet wurde, dass "Affen für grausame Feuerlöschtests angezündet" würden. Nach den Feststellungen des Ausschusses war der Inhalt des Artikels frei erfunden. Die dritte Rüge gegenüber der Zeitschrift wurde wegen eines Beitrags ausgesprochen, in dem unter dem Titel "Erste-Hilfe-Ein-mal-Eins" unter Verstoß gegen Regeln der ärztlichen Kunst dargestellt wurde, wie medizinische Laien Amputationen durchführen könnten. Auf die Gefahren solcher Maßnahmen sei jedoch an keiner Stelle hingewiesen worden, kritisierte der Beschwerdeausschuss.

Die taz nahm der Presserat unter Beschuss, weil sie eine Todesanzeige im Faksimile nachgedruckt und sich in einem satirisch gemeinten Begleittext abfällig über den Namen der Verstorbenen und ihrer Hinterbliebenen geäußert hatte. Die Berliner Redakteure hätten dadurch die Menschenwürde der Betroffenen verletzt, meinten die Pressewächter. Die in Deutschland erscheinende türkischen Zeitung Hürriyet handelte sich eine Rüge ein, weil sie drei Wissenschaftler fälschlicherweise bezichtigt hatte, geheimdienstlich gegen den türkischen Staat zu arbeiten. Eine weitere Rüge sprach der Presserat gegenüber dem Informationsdienst Rundy aus, der unter der Überschrift "Kids hab ich zum F* gern" über angebliche "Sexspiele" des Politikers Daniel Cohn-Bendit (Grüne) berichtet hatte. Der Artikel sei ehrverletzend, entschied der Beschwerdeausschuss.

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