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10.07.2001; 18:02 Uhr
EU-Parlament billigt Richtlinienentwurf über Folgerecht des Urhebers
Folgerecht künftig ab Verkaufspreis von 3000 Euro - Umsetzung bis 2006

Das Europäische Parlament (EP) hat den Entwurf einer Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks verabschiedet. Die Abgeordneten billigten am 3.7.2001 mit großer Mehrheit einen entsprechenden Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der vorher bereits vom Europäischen Rat (ER) angenommen worden war. Nach dem Richtlinienentwurf soll bei der Veräußerung von Kunstwerken künftig ein Folgerecht bestehen, wenn der Verkaufspreis mindestens 3000 Euro (etwa 5900 Mark) beträgt. Umsetzen müssten die Mitgliedsstaaten die Richtlinie bis zum Jahr 2006. Für das Folgerecht der Erben läuft die Umsetzungsfrist bis 2010, kann unter Umständen aber bis 2012 verlängert werden.

Die Mehrheit der Abgeordneten begrüßten die geplanten Neuregelungen als Stärkung von Chancengleichheit und Wettbewerb im europäischen Kunsthandel. Die Tatsache, dass es ein Folgerecht bisher nur in zwölf der 15 Mitgliedsstaaten gebe, habe in der Vergangenheit zu Wettbewerbsverzerrungen geführt, die nun beseitigt würden. Der im Vermittlungsausschuss ausgehandelte Kompromiss trage nun auch der sozialen Sicherung von Künstlern und deren Erben angemessen Rechnung. Als Erfolg werteten es viele Parlamentarier auch, dass es im Vermittlungsverfahren nicht bei der vom Rat vorgeschlagenen Übergangsfrist von 15 Jahren geblieben ist. Kürzere Umsetzungsfristen seien vor allem mit Blick auf die Osterweiterung und den osteuropäischen Kunstmarkt nötig. Für die Europäische Kommission (EK) erklärte Kommissar Frits Bolkestein, die Kommission hoffe, dank der Richtlinie nun auch auf internationaler Ebene im Bemühen um eine Anerkennung des Folgerechts besser voran zu kommen.

Vereinzelt wurde in der Debatte allerdings auch Kritik an dem Entwurf laut. Der britische Abgeordnete Jeffrey Titford erklärte, die geplanten Regelungen seien schlecht durchdacht, unnötig und schwerfällig. Den gemeinsamen europäischen Kunstmarkt, von dem der Entwurf ausgehe, gebe es nicht. Fast der gesamte europäische Umsatz mit Kunstwerken werde in Großbritannien gemacht, vor allem von den großen Auktionshäusern in London. Auf dem britischen Kunstmarkt werde sich die Richtline verheerend auswirken. Der Handel werde in die Schweiz, die Vereinigten Staaten und nach Japan abwandern, soweit er das nicht bereits schon sei. Dort werde man sich anders als in London nicht um europäische Künstler kümmern. Andere Parlamentarier kritisierten, das geplante Folgerecht sei ungerecht, weil es berühmte Künstler bevorzuge. Junge Künstler, die Förderung nötiger hätten, kämen zu kurz, auch weil ihre Werke oft nicht über Galerien oder Auktionshäuser gehandelt würden.

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