CDU in NRW unterstützt Online-Pläne von ARD und ZDF
Die CDU in Nordrhein-Westfalen will es ARD und ZDF erlauben, über die Grundversorgung hinaus "umfassend Inhalte zu verbreiten und zu vermarkten". Das erklärte nach einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom 25.7.2001 der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Lothar Hegemann, am 20.7.2001 in Düsseldorf. Mehr Bewegungsfreiheit bräuchten die Rundfunkanstalten insbesondere beim Ausbau ihrer Internet-Auftritte. Entsprechende Angebote dürften aber nicht durch Rundfunkgebühren finanziert werden und müssten von der Grundversorgung deutlich abgegrenzt werden, meinte der Abgeordnete. Nach dem Bericht des epd sprach sich Hegemann außerdem für eine klare gesetzliche Regelung des Grundversorgungs-Auftrags von ARD und ZDF aus. Die Öffentlich-rechtlichen müssten in diesem Bereich in Zukunft völlig ohne Werbeeinnahmen auskommen, forderte der CDU-Politiker.
Vor Hegemann hatte sich Mitte Juni 2001 schon der Landesvorsitzende der CDU in Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers, gegen eine Gebührenfinanzierung der Online-Angebote von ARD und ZDF ausgesprochen. Das Internet-Engagement der Rundfunkanstalten falle nicht mehr unter ihren gesetzlichen Auftrag zur Grundversorgung, meinte der ehemalige Bundesminister. Wenn sich ARD und ZDF stärker auf diesem Feld betätigen wollten, müssten sie sich dem allgemeinen Wettbewerb stellen und die Angebote durch selbst erwirtschaftete Einnahmen finanzieren. Auch Rüttgers forderte, im Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) müsse eindeutig geregelt werden, was zum öffentlich-rechtlichen Auftrag der Sender gehöre und was nicht.
Einig ist sich Rüttgers in diesem Punkt mit den privaten Rundfunkunternehmen in Deutschland. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) erwägt wegen der Internet-Angebote der Öffentlich-rechtlichen sogar eine Beschwerde zur Europäischen Kommission (EK), um für mehr Durchschaubarkeit bei der Verwendung von Rundfunkgebühren zu sorgen. Die Privatsender kritisieren, zur Zeit sei nicht klar, welche Gelder in welche Kanäle fliessen. Die deutschen Zeitungsverleger halten deswegen bereits die bestehenden Online-Auftritte von ARD und ZDF für einen Verstoß gegen den RfStV. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat bereits am 27.3.2001 ein entsprechendes Gutachten des Leipziger Medienrechtlers Christoph Degenhart vorgelegt.
ARD und ZDF wollen ihre Internet-Angebote nach Medienberichten massiv ausbauen. Allein die ARD will in den Jahren von 2001 bis 2004 in ihren Netz-Auftritt angeblich einen Betrag von 350 Millionen Mark stecken. Das wäre erheblich mehr als die 88 Millionen Mark, die ihr die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) für diesen Zeitraum bewilligt hat. Das ZDF will in derselben Zeit angeblich rund 35 Millionen Mark für seine Internet-Seiten ausgeben. Die Sendeanstalten bewegen sich dabei rundfunkrechtlich auf dünnem Eis. Der RfStV enthält keine näheren Regelungen, in welchem Umfang sich die Öffentlich-rechtlichen in den elektronischen Medien engagieren dürfen. Einige deutsche Ministerpräsidenten haben sich deshalb bereits Anfang Mai 2001 dafür ausgesprochen, den Rundfunkstaatsvertrag entsprechend anzupassen, um ARD und ZDF mehr Freiraum zu schaffen.
Dokumente:
- Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) vom 31.8.1991 i. d. F. des 5. RfÄndStV vom 6.6.2000, konsolidierte Fassung
- Gutachten von Prof. Dr. Christoph Degenhart vom Februar 2001
- 12. Bericht der KEF vom Dezember 1999
Institutionen:
- CDU Nordrhein-Westfalen
- Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD)
- Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
- Evangelischer Pressedienst (epd)
- Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF)
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