BGH-Urteil zu Bildveröffentlichungen von Prominenten in der Kritik
Mit Unverständnis und Warnungen vor negativen Folgen für die freie Berichterstattung durch die Medien haben Journalisten und Verleger von Zeitungen und Zeitschriften auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6.3.2007 reagiert. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) warfen dem Gericht vor, schwammige Kriterien aufgestellt zu haben, nach denen zu bemessen sei, wann Bilder von Prominenten ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Mit dem Kriterium, dass künftig der Informationswert der dazu gehörenden Wortberichterstattung dabei eine Rolle spielen soll, werde es ins Belieben der Gerichte gestellt, ob ein Foto relevant sei oder nicht, so der BDZV. Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken hob zwar die Feststellung des BGH als positiv hervor, dass die Entscheidung über eine Berichterstattung grundsätzlich in der Kompetenz der Redaktion liege. Aber gerade diese Prämisse werde den tatsächlichen »hektischen« Arbeitsbedingungen in Redaktionen nicht gerecht. Koonken sieht daher in Zukunft weitere Gerichtsverfahren als vorprogrammiert an, was hinderlich für die journalistische Arbeit sein werde. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ, ging noch einen Schritt weiter und befürchtete eine Gängelung der Presse durch Prominente aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, die »die mit einer freiheitlichen Demokratie nur schwerlich vereinbar scheint«. Zugleich kündigte er an, gegen das Urteil des BGH Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen zu wollen, indem er seiner Hoffnung Ausdruck verlieh, dass das Gericht »dieser bedenklichen Annäherung an die zu restriktive französische Rechtsprechung hoffentlich eine Absage erteilen« werde.
Dokumente:
- Pressemitteilung des DJV vom 7.3.2007
- Pressemitteilung des BDZV vom 7.3.2007
- Pressemitteilung des VDZ vom 6.3.2007
Institutionen:
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