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07.08.2001; 20:32 Uhr
Streit über Bundesliga-Berichte belastet Verhältnis der ARD zu Vereinen
Münchner Clubs boykottieren Sportsendung des BR

Der Streit zwischen ARD und Kirch-Gruppe über die Fernseh-Berichterstattung von der Fußball-Bundesliga belastet zunehmend das Verhältnis der Rundfunkanstalten zu den Vereinen. Der FC Bayern München und der TSV 1860 München boykottieren bis auf weiteres die Fernsehsendung "Blickpunkt Sport" des Bayerischen Rundfunks (BR). Die Vereine kündigten an, bis zur Beilegung der Streitigkeiten weder Spieler noch Trainer oder Präsidiumsmitglieder als Studiogäste zur Verfügung zu stellen. Der BR bedauerte die Entscheidung.

Die ARD hatte sich von Anfang an bemüht, im Streit über die Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga eine Konfrontation mit den Vereinen zu vermeiden. Die Öffentlich-rechtlichen verzichteten deshalb bewusst darauf, gegenüber den Clubs gerichtlich ihr gesetzliches Kurzberichterstattungsrecht geltend zu machen, nachdem die Vereine WDR-Teams den Zutritt zu ihren Stadien untersagt hatten. Die Strategie der ARD scheint nun nicht aufzugehen. Bayern-Sprecher Markus Hörwick erklärte am 6.8.2001 gegenüber der Münchner Tageszeitung (tz), die Münchner Vereine würden in Zukunft mit Studiogästen vorrangig solche Sender bedienen, "die den Klubs viel Geld für die Fernsehübertragungen bezahlen". Hörwick spielt damit auf die Vereinbarung der Kirch-Gruppe mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) an. Kirch zahlt den Bundesligavereinen bis 2004 jährlich 750 Millionen Mark für die Übertragungsrechte.

ARD und ZDF setzen unterdessen nach wie vor auf eine einverständliche Lösung. Am 10.8.2001 soll in Stuttgart ein Spitzengespräch des DFB mit der ARD stattfinden. auf dem der Streit über die Bundesliga-Berichte in der 20-Uhr-Ausgabe der "Tagesschau" beigelegt werden soll. DFB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder will dabei unter anderem mit dem ARD-Vorsitzenden Fritz Pleitgen (WDR) und dem SWR-Intendanten Peter Voß sprechen. Pleitgen hatte sich in den letzten Tagen kämpferisch gegeben und angekündigt, wenn nötig, werde die ARD im Kampf um ihr gesetzliches Kurzberichterstattungsrecht bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehen.

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