Plagiatsvorwurf gegen Roman »Tannöd«: Klage ist rechtshängig
Der Plagiatsvorwurf gegen den Krimibestseller »Tannöd« der Autorin Andrea Maria Schenkel wird nun tatsächlich das Landgericht München I beschäftigen. Wie die Pressestelle des Gerichts am 27.8.2007 mitteilte, sei die Klage der Autorin zugestellt worden, als Verhandlungstermin ist der 20.2.2008 angesetzt worden (Az. 21 O 15192/07). Der Journalist Peter Leuschner hatte in den 80er und 90er Jahren zwei dokumentarische Bücher zu einem Mordfall im Jahre 1922 im oberbayerischen Hinterkaifeck veröffentlicht. Dieses Thema hatte auch Schenkel in ihrem Roman verarbeitet und mit diesem mittlerweile eine Auflage von 250.000 Exemplaren erreicht. Leuschner wirft der Autorin laut dem »Spiegel« vor, die Charakterisierung der Figuren von ihm übernommen zu haben. Schenkel, nunmehr auch tatsächlich Beklagte, wiederum weist darauf hin, durch einen Bericht der »Süddeutschen Zeitung« auf den Fall aufmerksam geworden zu sein und alle betroffenen Passagen im Staatsarchiv Augsburg recherchiert zu haben. Aus diesem Grunde habe der Beklagtenvertreter, Rechtsanwalt Albrecht Götz von Olenhusen auch bereits dem Gericht vorab mitgeteilt, Klageabweisung beantragen zu wollen, so das LG München I.
Bereits in den vergangenen Wochen hatte der Journalist über die Presse angekündigt, daher wegen Verletzung seiner Urheberrechte Klage auf Schadensersatz, sofortige Einstellung des Vertriebs von »Tannöd« sowie Vernichtung aller noch verfügbaren Exemplare erheben zu wollen, der geschätzte Streitwert soll bei ca. 500.000 EUR liegen. Schenkel hatte sich laut »ad-hoc-news« gelassen zu der beabsichtigten Klage geäußert: »Das lässt mich relativ kalt«, so Schenkel. Sie vermutete hinter dem Vorgehen der gegnerischen Seite, sich mit einem spektakulären Fall in den Medien profilieren zu wollen.
Dokumente:
- »Spiegel«-Bericht vom 10.8.2007
- Meldung bei »ad-hoc-news« vom 12.8.2007
- Erklärung des Verlegers
- Erklärung der Autorin
Institutionen:
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