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14.08.2001; 17:18 Uhr
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books?
Börsenblatt berichtet von Streit in Großbritannien - Steuerermäßigungen in Frankreich und Italien

In Großbritannien ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob auch elektronische Bücher ("E-Books") unter den gewöhnlichen Mehrwertsteuersatz fallen sollen. Das berichtet das "Börsenblatt" des Börsenvereins in seiner Ausgabe vom 14.8.2001. Der britische Buchhändlerverband habe bei einer Anhörung des britischen Handelsministeriums gefordert, E-Books von der Mehrwertsteuer zu befreien und damit so zu behandeln wie herkömmliche, gedruckte Bücher, die im Vereinigten Königreich nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. E-Books würden durch die Besteuerung stark benachteiligt. Die Mehrwertsteuersätze für elektronische Bücher sind in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) allen Harmonisierungsbestrebungen zum Trotz nach wie vor sehr unterschiedlich.

Wie das "Börsenblatt" weiter meldet, drängen die Buchhändler die britische Regierung dazu, sich bei der Europäischen Kommission (EK) für eine Aussetzung der Mehrwertsteuerpflicht für E-Books einzusetzen. Der Verband verweist auf das Beispiel der Vereinigten Staaten, wo für Produkte, die über das Internet umgesetzt werden, ein fünfjähriges Steuermoratorium gilt. Die Briten wären nicht die ersten, die Steuervorteile für gedruckte Bücher auf E-Books ausdehnen. In Frankreich gilt für elektronische Bücher ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5,5 Prozent, in Italien werden sogar nur 4 Prozent Umsatzsteuer fällig. Beide Länder nutzen Regelungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie von 1977, die den EU-Mitgliedsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze gestattet.

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