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20.08.2001; 17:21 Uhr
newsroom.de: Pro Sieben will Werbung im laufenden Programm einblenden
Einsatz erstmals Mitte September - ein Drittel des Bildschirms Werbung

Pro Sieben will als erster überregionaler deutscher Fernsehsender Werbung im laufenden Programm einblenden. Das meldet der Branchendienst newsroom.de am 20.8.2001 unter Berufung auf das Unternehmen SevenOne Media, das die Werbezeiten der Senderfamilie der Kirch-Gruppe vermarktet. Nach der Meldung soll erstmals am 18.9.2001 auf Pro Sieben der Bildschirm sieben Sekunden lang geteilt werden ("Split-Screen-Format"). Während auf zwei Dritteln des Bildes weiter das laufende Programm angezeigt wird, soll im verbleibenden Drittel eine Werbesendung eingeblendet werden. SevenOne MediaPro Sieben-Talkshows "Arabella", "Andreas Türk" und "Nicole - Entscheidung im Nachmittag".

Rundfunkrechtlich ist die Einblendung von Werbung in das laufende Fernsehprogramm unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Nach § 7 Absatz 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) darf das ausgestrahlte Bild teilweise mit Werbung belegt werden, wenn letztere vom übrigen Programm "eindeutig optisch getrennt und als solche gekennzeichnet ist". Mehr Werbung als sonst dürfen die Sender deshalb aber nicht ausstrahlen, die Länge der Einblendung wird auf die zulässigen Werbezeiten angerechnet. Nach § 44 Absatz 1 RfStV verboten ist das Einblenden allerdings (wie jede andere Werbung auch) bei der Übertragung von Gottesdiensten und bei Kindersendungen.

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