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22.08.2001; 21:03 Uhr
US-Bürgerrechtlicher machen wegen Urheberrechtsabkommens mobil
EFF warnt vor "exzessivem Urheberrechtsschutz auf Kosten von Bürgerrechten"

US-Bürgerrechtler machen mobil gegen ein geplantes Urheberrechtsabkommen, das Verfahren zur Umgehung von Kopierschutzvorrichtungen in zahlreichen nord- und südamerikanischen Staaten unter Strafe stellen würde. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnte am 22.8.2001, das geplante Abkommen der Free Trade Area of the Americas (FTAA) führe zu "exzessivem Urheberrechtsschutz auf Kosten von Bürgerrechten". Die beabsichtigten Regelungen seien unvereinbar mit dem Recht auf Meinungsfreiheit, das unter anderem von der US-Verfassung und der UN-Menschenrechts-Charta geschützt werde. Anstatt die "drakonischen Maßnahmen" des US-amerikanischen Urheberrechts zu übernehmen, sollten die FTAA-Mitglieder lieber von dem "Desaster" lernen, dass die USA mit den entsprechenden Bestimmungen des US-Copyright Act gemacht hätten, meinte die EFF.

Die FTAA ist ein Zusammenschluss von 34 Staaten Nord-, Mittel- und Südamerikas und der Karibik, der bis Ende 2005 die größte Freihandelszone der Welt mit 800 Millionen Menschen bilden will. Grundlage der weiteren Entwicklung der Handelszone soll ein seit Anfang Juli im Entwurf vorliegendes Abkommen sein, das auch ein Kapitel über den Schutz geistigen Eigentums ("intellectual property rights") enthält. Nach dem Entwurf verpflichten sich die Vertragsstaaten unter genauer geregelten Voraussetzungen, die Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, das Inverkehrbringen und anderweitige Zugänglichmachen von Geräten, Produkten oder Komponenten unter Strafe zu stellen, die hauptsächlich zur Umgehung von Kopierschutzvorrichtungen dienen oder eine solche Umgehung erleichtern können. Die Regelungen des Entwurf entsprechen weitgehend den Bestimmungen des US-amerikanischen Digital Millenium Copyright Act (DMCA) von 1998, gehen nach Auffassung der EFF aber sogar noch über diese hinaus. Die Bürgerrechtler kritisieren, das Abkommen sehe noch weniger Ausnahmen vor, in dem die Verwendung von Entschlüsselungsverfahren ausnahmsweise zulässig sein solle. Das gelte beispielsweise für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken ("fair use rights"), für die Dekompilierung ("reverse engingeering") und für die Verschlüsselungsforschung. Nach dem "internationalen Debakel", dass die USA mit dem DMCA erlebt hätten, müsse ein Export der "gefährlichen Regelungen" unbedingt verhindert werden.

In den Vereinigten Staaten hat in den letzten Wochen vor allem die Verhaftung des russischen Programmierers Dmitry Sklyarov für Aufregung gesorgt. Sklyarov hatte Mitte Juli in Las Vegas auf dem Kongress "Def Con" ein Programm zur Entschlüsselung von Adobes "e-Book"-Format vorgestellt. Dabei erläuterte er unter anderem, wie mit seinem "Advanced eBook Processor" der Kopierschutz von Adobes "e-Books" umgangen werden kann. Nach einer Beschwerde des Unternehmens wurde der Programmierer daraufhin am 16.7.2001 von Beamten des Federal Bureau of Investigations (FBI) festgenommen. Unter dem Eindruck wachsenden öffentlichen Drucks nahm Adobe seine Anzeige allerdings schon am 23.7.2001 wieder zurück, am 6.8.2001 wurde der Russe gegen eine Kaution von 50.000 US-Dollar vorläufig aus der Haft entlassen. Die Strafverfolgungsbehörden werfen dem 27jährigen Familienvater allerdings nach wie vor einen Verstoß gegen den DMCA vor. Bei einer Verurteilung drohen dem Angestellten des Moskauer Unternehmens ElcomSoft bis zu fünf Jahre Haft oder 500.000 US-Dollar Geldstrafe.

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