mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
24.08.2001; 16:55 Uhr
Tausende von Büchern als digitale "Raubdrucke" im Internet erhältlich
Britische Studie: Angeboten werden unter anderem alle vier "Harry Potter"-Bände

Nach der Musikwirtschaft könnten die Buchverleger das nächste Opfer massenhafter Urheberrechtsverletzungen im Internet werden. Nach einer Studie des britischen Beratungsunternehmens Envisional vom August 2001 sind im Netz tausende von Büchern als digitale "Raubdrucke" erhältlich. Envisional spricht von fast 7300 gestohlenen Bestsellern, die im Internet heruntergeladen werden könnten, darunter alle vier "Harry Potter"-Bände der britischen Erfolgsautorin Joan Rowling. Viele Bücher seien schon am Tag des Erscheinens im Netz verfügbar gewesen, einige sogar kurz davor. Mit über 1600 angebotenen Titeln am meisten von der Buchpiraterie betroffen ist nach Angaben des Unternehmens der US-amerikanische Autor Stephen King. Unter den anderen Schriftstellern, die Opfer des Datendiebstahls wurden, seien so bekannte Namen wie John Grisham, Terry Pratchett und Irvine Welsh.

Nach der Untersuchung werden digitale "Raubdrucke" im Internet in zwei Formen angeboten. Erhältlich sind zum einen elektronische Bücher ("e-books"), die von Verlagern in elektronischer Form auf den Markt gebracht wurden. Den Datendieben gelinge es hier regelmäßig, den in den Textdateien eingebauten Kopierschutz zu umgehen, berichtet Envisional. Vertrieben würden außerdem Kopien von herkömmlichen, gedruckten Büchern, die mit Hochgeschwindigkeitsscannern eingelesen und anschließend als Datei ins Internet gestellt würden. Verwendet würden dabei vor allem die beliebten Formate von Adobes e-Book Reader und von Microsofts Konkurrenzprodukt MS Reader. Nach einem Herunterladen könnten die entsprechenden Dateien auf dem heimischen Rechner ohne Probleme betrachtet oder ausgedruckt werden. Zur Eindämmung der Buchpiraterie am erfolgsversprechendsten ist nach Meinung von Envisional ein Vorgehen gegen die Diensteanbieter ("host provider"), auf deren Rechner die Inhalte rechtswidrig angeboten werden.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 343:

https://www.urheberrecht.org/news/343/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.