Bundesjustizministerin Zypries für eine freiwillige Kooperation der Provider im Kampf gegen Rechtsverstöße im Internet
Bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sollen die Provider nicht zu Maßnahmen gegen ihre Kunden, wie einer Verwarnung oder der Sperrung des Internet-Zugangs, verpflichtet werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzt vielmehr auf eine freiwillige Lösung, wie das »Handelsblatt« unter Berufung auf die Teilnehmer des Gipfeltreffens der Internetprovider in Berlin berichtet. So habe man zwar seitens des Ministeriums in der Einladung auf Konzepte wie die »Olivennes«-Vereinbarung in Frankreich Bezug genommen. Derartige Modelle, die den Versand von Verwarnungen bei Rechtsverstößen und nicht letzter Instanz die Sperrung des Internet-Zugangs vorsehen, seien in Deutschland nicht mit Datenschutz und Fernmeldegeheimnis vereinbar.
Von Seiten der Provider wird das Ergebnis des Treffen daher als Erfolg gewertet, während Vertreter der Rechteinhaber weiterhin auf die Notwendigkeit effektiverer Maßnahmen als den bisherigen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG und die anschließenden zivilrechtlichen Einzelverfahren hinweisen. In der bevorstehenden stärkeren Verbreitung von eBook-Readern liege nach Ansicht von Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels nun auch eine Gefahr für die Buchbranche. Hier müsse für eine »Einhaltung des Rechtsstaats im Internet« gesorgt werden, so Skipis. Auch aus Sicht der Verbraucher seien Modelle wie »Olivennes« mit ihrer Warnfunktion »das geringere Übel« gegenüber der steigenden Zahl von Gerichtsverfahren, wie Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie mit Verweis auf das Ladeur-Gutachten anführt, nach welchem entsprechende Maßnahmen der Provider datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden seien.
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