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30.08.2001; 16:24 Uhr
Erfolg für Musikwirtschaft im Streit um "musicline.de"
LG Hamburg hebt einstweilige Verfügung auf

Die deutsche Musikwirtschaft hat sich im Streit um die gerade erst der Öffentlichkeit vorgestellte Musikdatenbank "musicline.de" durchgesetzt. Das Landgericht Hamburg (LG) hob am 30.8.2001 eine einstweilige Verfügung auf, durch die dem Angebot die weitere Verwendung der Bezeichnung "musicline" untersagt worden war. Das teilte die Kölner PhonoNet GmbH mit, die für den Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft Deutschlands (Bundesverband Phono) die Musikdatenbank betreibt. PhonoNet habe vor Gericht nachweisen können, dass man den Namen "musicline" zu Recht nutze. Die einstweilige Verfügung war von einem Schweizer Unternehmen beantragt worden, die sich durch die Verwendung des Begriffs in eigenen Rechten verletzt sah. "Ich habe den Eindruck, unsere Gegner wollten mit dem Rechtsstreit die schnelle Mark machen", meinte Horst Blume, der Geschäftsführer der PhonoNet, zu der Entscheidung. "Statt dessen prüfen wir nun Schadenersatzforderungen gegen das Unternehmen, das uns die Verfügung beschert hat."

Nach dem Willen der deutschen Tronträgerindustrie soll die gemeinsame Plattform musicline.de, die am 17.8.2001 auf der Popkomm vorgestellt wurde, in Musikfragen in Zukunft wichtigste Anlaufstelle für Verbrauchern, Unternehmen und Medien werden. musicline.de bietet für über 1,7 Millionen Lieder Angaben zu Künstlern, Gruppen und Alben. Von über 150.000 im Handel erhältlichen Tonträgern können Cover, Titellisten und Hörproben heruntergeladen werden. Informationen zu Fernseh-, Radio- und Konzertterminen gibt es genauso wie Künstler-Biographien und -Diskographien. Nach Angaben des Geschäftsführers des Bundesverbands Phono, Peter Zombik, ist musicline.de das erste Angebot seiner Art weltweit. Musik verkaufen will der Verband über das Internet aber nicht.

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[IUM/jz]

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