DVU darf Zitat von Rau-Tochter nicht im Wahlkampf verwenden
Die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU) darf im Hamburger Wahlkampf nicht wie geplant ein Zitat der Bundespräsidenten-Tochter Anna Rau verwenden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung erließ am 4.9.2001 das Landgericht Hamburg (LG). Die Richter folgten damit dem Antrag der Rechtsanwälte von Bundespräsident Johannes Rau (SPD), der im Namen seiner 17jährigen Tochter Klage erhoben hatte. Der Hamburger Landesverband der DVU wollte Äußerungen der Rau-Tochter in einer Wahlwerbesendung wiedergeben, die am 23.9.2001 im Hamburger Regionalfenster des Privatsenders SAT.1 ausgestrahlt werden sollte. Die Partei kündigte an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Hintergrund der Auseinandersetzung sind die Bürgerschaftswahlen, die am 29.9.2001 in der Hansestadt stattfinden. Weil die Hamburger DVU im Wahlkampf auch ein Zitat von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) verwenden will, hat inzwischen auch dieser Klage gegen die Partei erhoben.
Nach Berichten der Deutschen Presseagentur (dpa) wollte die DVU zu Bildern von Rau den Text senden lassen: "Johannes Rau, unser Bundespräsident. Seine Tochter, Anna Rau, 17 Jahre, ist rebellisch." Anschließend sollte eine Sprecherin mit jugendlicher Stimme Aussagen von Anna Rau zum Umgang mit dem Nationalsozialismus in der Schule, zum Holocaust und zu Ausländern wiedergeben. Wie dpa berichtet, soll die Präsidententochter unter Anderem auch gesagt haben: "Wenn man von einem besoffenen Ausländer angemacht wird und man zurückblafft, heißt es sofort: Du bist rechtsradikal". Das Zitat stammt nach dpa-Angaben aus einem im April 2001 in der Zeitschrift Max veröffentlichten Gespräch von Anna Rau mit ihrem Vater und ist "aus dem Zusammenhang gerissen und verkürzt wiedergegeben".
Wie dpa weiter berichtet, hat am 4.9.2001 auch ein Rechtsanwalt von Bundeskanzler Schröder Klage gegen die Hamburger DVU erhoben. Die Partei wolle gegen Schröders Willen in einer Wahlwerbesendung dessen Zitat "Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eines: Raus, und zwar schnell!" verwenden. Die entsprechende Äußerung Schröders fiel 1997 in einem Interview der BILD-Zeitung mit dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten. dpa zitiert aus dem Schriftsatz von Schröder-Anwalt Michael Nesselhauf, die Äußerung berechtige die DVU nicht, "Gerhard Schröder mit seinem Namen und oder seinen Worten als Werbeträger für ihre Wahlwerbung zu instrumentalisieren" und ihn als "Gesinnungsgenossen" hinzustellen. Schröder stehe, wenn es sich um Wahlwerbung oder Wahlkampf handle, das Recht zu, selbst darüber zu entscheiden, ob und wie sein Name oder seine Worte verwendet werden dürfen.
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