Constantin Film führt Offensive gegen Internetpiraterie
Das Münchener Filmunternehmen Constantin geht mit Abmahnungen gegen Raubkopien im Internet vor. Wie die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« berichtet, seien bislang rund 500 Personen, die im Verdacht stehen, Filme im Internet verfügbar gemacht zu haben, zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden. Zusätzlich sei in diesen Fällen ein pauschaler Schadensersatz von 800 EUR geltend gemacht worden, den das Unternehmen als »symbolisch« bezeichnet. Für den Fall, dass die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, sei mit einer Klage zu rechnen, wie Bernhard Burgener, Vorstandsvorsitzender der Constantin Film AG, gegenüber der »FAZ« erklärte.
Seit März 2009 seien im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen insgesamt ca. 10.000 IP-Adressen in Auftrag von Constantin erfasst worden, über die der jeweilige Inhaber des Internetanschlusses ermittelt wurde. Ähnliche Offensiven hat auch die Musikindustrie angekündigt. Unterstützt werden die Rechteinhaber dabei durch den sog. Drittauskunftsanspruch des § 101 Abs. 2 UrhG, über den neben Internetzugangsanbieter dem Bericht der »FAZ« zufolge zunehmend auch die so genannten »Sharehoster« zu Angaben über Nutzer verpflichtet werden sollen.
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