mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
11.09.2001; 18:10 Uhr
Saarland plant als erstes Bundesland einheitliches Mediengesetz
Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf - Regierung setzt auf Deregulierung und Selbstkontrolle

Das Saarland will als erstes Bundesland ein einheitliches Mediengesetz schaffen, das für Presse, Rundfunk und elektronische Medien gelten soll. Das saarländische Kabinett verabschiedete am 11.9.2001 einen entsprechenden Gesetzentwurf, der die bisherigen uneinheitlichen Regelungen in Presse- und Rundfunkgesetzen ablösen soll. Die Regierung von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) setzt bei dem Gesetzesvorschlag vor allem auf eine Stärkung der Selbstkontrolle und auf eine weitere Privatisierung und Deregulierung im Medienbereich. Die Tätigkeit der Landesmedienanstalt für das Saarland (LMS) soll im Zuge des Gesetzes völlig neu ausgerichtet werden.

"Mit dem Saarländischen Mediengesetz schaffen wir einen zukunftsfähigen, einheitlichen und für alle technischen Fortschritte offenen Regelungsrahmen, der den gestiegenen Anforderungen der Informationsgesellschaft und der Digitalisierung gerecht wird", betonte der für Medienpolitik zuständige Chef der saarländischen Staatskanzlei, Staatssekretär Karl Rauber. Erstmalig werde das aus dem Presserecht anerkannte Prinzip des Vorrangs freiheitlicher Betätigungsmöglichkeiten vor durch öffentliche Interessen gerechtfertigten Schranken der Pressefreiheit auch für den Rundfunk anerkannt. Das einheitliche Mediengesetz trage zudem dem Anspruch Rechnung, überkommene und sachlich nicht mehr begründbare gesetzgeberische Differenzierungen zwischen den einzelnen Medien - etwa im Jugend-, Verbraucher- und Datenschutz oder beim Schutz von Werten wie der Menschenwürde - abzubauen, meinte Rauber.

Dokumente:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 372:

https://www.urheberrecht.org/news/372/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.