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15.09.2009; 20:03 Uhr
Französische Nationalversammlung stimmt »Hadopi 2« in überarbeiteter Fassung zu
Opposition kündigt erneute Anrufung des Verfassungsrates an

Nach zahlreichen Hindernissen im Gesetzgebungsverfahren und Nachbesserungen im Entwurfstext ist das umstrittene Gesetz »Hadopi 2«, das in Umsetzung des Modells der »abgestuften Antwort« unter anderem auch die Sperrung von Internetanschlüssen bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen vorsieht, nun endgültig durch die französische Nationalversammlung beschlossen worden. Bereits im Juli hatte der Senat dem Gesetz in überarbeiteter Fassung zugestimmt. Die Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs waren nötig geworden, weil die Richter des französischen Verfassungsrates die darin vorgesehene Möglichkeit von Sperrmaßnahmen ohne richterliche Anordnung als verfassungswidrig beurteilt hatten. Bei dem überarbeiteten Gesetz »Hadopi 2« war unter anderem die befristete Sperrung von Internetanschlüssen daraufhin an die Voraussetzung einer richterlichen Anordnung geknüpft worden (vgl. Meldung vom 10. Juli 2009).

Ursprünglich sollte das Parlament im Anschluss an das positive Senatsvotum in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 über das Gesetz entscheiden. Die Abstimmung wurde jedoch wegen der großen Zahl von Änderungsanträgen, die von der Opposition eingereicht worden waren, verschoben (vgl. Meldung vom 10. Juli 2009). In der Abstimmung nach der Sommerpause erzielte das Gesetz, dessen Text zwischenzeitlich erneut verändert worden war, am 15. September 2009 eine Mehrheit von 285:255 Stimmen. Durch die jüngsten Änderungen des Gesetzestextes ist allerdings eine weitere Abstimmung im Senat notwendig geworden, die - auf Drängen der Regierung - bereits am 22. September 2009 erfolgen soll. Gleichzeitig kündigten Vertreter der Opposition weiteren Widerstand und notfalls auch eine erneute Anrufung des Verfassungsrates an.

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[IUM/bs]

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