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05.10.2009; 12:02 Uhr
OLG München bestätigt Urteil zu »Zeitungszeugen«
Nachdrucke der historischen Zeitungen des Eher-Verlages sind bis Jahrgang 1938 zulässig

Das Oberlandesgericht München hat am 1. Oktober 2009 das erstinstanzliche Urteil im Prozess um das Projekt »Zeitungszeugen« bestätigt. Das Landgericht München I hatte am 25. März 2009 entschieden, dass der Nachdruck kompletter Ausgaben nationalsozialistischer Zeitungen aus dem Eher Verlag, »Völkischer Beobachter« und »Der Angriff«, bis zum Jahrgang 1938 zulässig sei (vgl. Meldung vom 25. März 2009).

Geklagt hatte der Freistaat Bayern, der sowohl die Rechte des Eher Verlages als auch die der Herausgeber beider Zeitungen, Joseph Goebbels und Adolf Hitler hält. Da mangels eigener Leistung der Herausgeber von einem Urheberrecht des Verlages auszugehen sei, das nach dem damaligen Literatururhebergesetz (LUG) möglich war, ende die Schutzfrist nach Ablauf von 70 Jahren nach Erscheinen der jeweiligen Ausgabe. Somit könne der Freistaat Bayern derzeit nur den Nachdruck ab Jahrgang 1939 untersagen, so das Landgericht München I. Das Oberlandesgericht folgte dieser Beurteilung und stellte nochmals heraus, dass für die Jahre 1933 bis 1938 keine urheberrechtlichen Ansprüche an den Ausgaben der nationalsozialistischen Zeitungen »Völkischer Beobachter« und »Der Angriff« mehr bestehen.

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