Reaktionen auf Pläne der Ministerpräsidenten für eine Rundfunkgebührenerhöhung für internetfähige Geräte
Der Umstand, dass die beiden derzeit von der Rundfunkkommission der Länder diskutierten Modelle für eine Reform der Rundfunkgebühr (vgl. Meldung vom 26. November 2009) keine Ermäßigung für die Internetnutzung vorsehen, stößt bei Interessenverbänden auf Ablehnung. Der Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, hatte die Pläne gegenüber dem Politik-Blog »Carta« bestätigt und damit eine Debatte um den Grund und die Höhe der Abgaben auf internetfähige Endgeräte (Modell 1: modifizierte Geräteabgabe) bzw. die geräteunabhängige Belastung aller Haushalte (Modell 2: Haushaltsabgabe) ausgelöst.
Derzeit sieht die Geräteabgabe des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) für neuartige Rundfunkempfangsgeräte, wie Computer, Smartphones o.ä., nur die Grundgebühr von 5,76 EUR, nicht jedoch die sog. Fernsehabgabe von 12,22 EUR vor. Nach den derzeitigen Plänen der Rundfunkkommission soll bei einer Reform des Gebührensystems ab 2013 die volle Abgabe von rund 18 EUR zu entrichten sein. Darüber hinaus soll bei dem Modell einer modifizierten Geräteabgabe die Beweistlast dahingehend umgekehrt werden, dass der Gebührenpflichtige nachweisen muss, dass er kein solches Gerät besitzt. Derzeit muss die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) diesen Nachweis erbringen. Ein weiteres Treffen der Ministerpräsidenten zu diesem Thema ist für den 9. Juni 2010 angesetzt.
Wirtschaftsverbände sehen in der Anhebung der Abgaben die Gefahr für das Wachstum der Internetbranche. Die Verdreifachung der Gebühren »deckt sich nicht mit der Lebenswirklichkeit in Betrieben«, so der Präsident des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschafts (BDWi), Werner Küsters, der erklärt, dass Computer und Mobiltelefone unverzichtbares Arbeitsmittel seien und nicht der Unterhaltung durch Fernsehen oder Rundfunk dienten. Auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) weist in einer Pressemitteilung auf die geringe Nutzung öffentlich-rechtlicher Online-Inhalte hin. Gefährdet sei vor allem das mobile Internet, das sich nach und nach etabliere. Eine zusätzliche Gebühr von 18 EUR neben Handy-Vertrag und Daten-Flatrate würde die Entwicklung wieder zurückwerfen, so Mark Wächter, Vorsitzender der Fachgruppe »Mobile« beim BVDW. Auch die privaten Rundfunkveranstalter kritisieren die geplante Gebührenerhöhung. Die Geschäftsführerin des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Ursula Adelt, betonte einer dpa-Meldung zufolge, dass man eine Erhöhung der Gebühren und Mehrfachzahlungen ablehne und stattdessen für eine Gebühr plädiere, die alles abdecke.
Dokumente:
- Meldung Carta vom 6. Dezember 2009
- Meldung Zeit Online vom 9. Dezember 2009
- Pressemitteilung BDWi vom 9. Dezember 2009
- Pressemitteilung BVDW vom 10. Dezember 2009
- Rundfunkgebührenstaatsvertrag (PDF)
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 3812:
https://www.urheberrecht.org/news/3812/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.