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16.10.2001; 14:11 Uhr
Keine Einigung im Streit über Urheberrechtsabgaben auf Hardware
Däubler-Gmelin zieht sich zurück - Druckerhersteller für Abgabe nur auf PCs

Der Streit über Urheberrechtsabgaben auf Computerhardware ist offenbar festgefahren. Der Branchendienst heise online meldet am 16.10.2001, auch die neuen Gespräch zwischen dem Industrieverband BITKOM und den deutschen Verwertungsgesellschaften seien ergebnislos geblieben. Die Vermittlungsversuche von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) seien erfolglos geblieben, die Ministerin habe sich deshalb in inzwischen aus den Gesprächen zurückgezogen. Däubler-Gmelin hatte sich im Mai 2001 in den Streit eingeschaltet, nachdem Verhandlungen zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften über Urheberrechtsabgaben auf Computer, Drucker, Scanner und CD-Brenner Mitte März 2001 abgebrochen worden waren. Die Bundesregierung drängt die Industrie bei dem Thema bereits seit längerem auf einen Kompromiss. Für den Fall des Scheiterns der Gespräche hat Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) Mitte Juni 2001 eine gesetzliche Regelung noch bis Ende des Jahres angekündigt.

Unterdessen haben sich die in Deutschland tätigen Druckerproduzenten noch einmal zum Thema Urheberrechtsabgaben zu Wort gemeldet. Die Unternehmen Brother, Canon, Epson, Hewlett-Packard, Kyocera, Lexmark und Xerox sprachen sich in einer am 15.10.2001 auf der Computermesse Systems veröffentlichten gemeinsamen Pressemitteilung noch einmal dagegen aus, Urheberrechtsabgaben auf Drucker zu erheben. Bei den Geräten handele es sich nicht um Geräte, die im Sinn des § 54 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erkennbar zur Vornahme von Vervielfältigungen im privaten Bereich geeignet seien. Die Unternehmen stellten sich auf den Standpunkt, Gerät in diesem Sinn sei nicht der Drucker, sondern der Computer, der den eigentlichen Druck- beziehungsweise Kopiervorgang steuere. Die Druckerhersteller warnten erneut davor, die Einführung von Urheberrechtsabgaben würde Drucker erheblich verteuern und dazu führen, dass Verbraucher entsprechende Geräte in Zukunft außerhalb Deutschlands kaufen würden, beispielsweise über das Internet.

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) erlaubt Vervielfältigungen zu privaten Zwecken in weitem Umfang, verpflichtet die Hersteller von Bild- und Tonträgern bzw. Vervielfältigungsgeräten dafür aber zur Zahlung von "angemessenen Vergütungen" an die Urheber, die in Form von Urheberrechtsabgaben über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die VG Wort und die VG Bild-Kunst eingezogen und verteilt werden. Die Gerätehersteller halten pauschale Urheberrechtsabgaben seit langem für überholt. Sie verweisen darauf, technisch sei es inzwischen möglich, die Rechte der Urheber und deren Anspruch auf angemessene Vergütung durch digitalen Kopierschutz und digitales Rechtemanagement zu gewährleisten. Entsprechende Lösung seien auch gerechter als eine pauschale Abgabe, die auch die Geräte verteuere, die nicht zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genützt würden. Die Hersteller verweisen inzwischen auch darauf, dass auch die EU-Urheberrechtsrichtlinie Einzelvereinbarungen zwischen Urhebern und Verwertern den Vorzug gebe.

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