US-Kartellverfahren gegen Musikindustrie weitet sich aus
Das US-Justizministerium hat das Kartellverfahren gegen fünf große Musikverleger im Zusammenhang mit den neuen Internet-Musikbörsen Pressplay und MusicNet ausgeweitet. Nach einem Bericht des Wall Street Journal vom 15.10.2001 forderte die Behörde die Unternehmen vor wenigen Tagen auf, die Lizenzbedingungen und -gebühren für den Betrieb der neuen Angebote offenzulegen. Unter die Lupe nehmen wollen die Wettbewerbshüter vor allem die Frage, ob es zwischen den großen Musikverlegern zu wettbewerbswidrigen Vertriebs- oder Preisabsprachen gekommen ist. Entsprechende Vorwürfe waren zuletzt im Verfahren gegen die umstrittene Internet-Musiktauschbörse Napster laut geworden. Die Europäische Kommission (EK) ermittelt wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen bereits seit mehreren Monaten gegen die beteiligten Unternehmen.
Seit dem überwältigenden Erfolg von Napster versucht die US-Musikindustrie, der Musikpiraterie im Internet durch den Aufbau rechtmäßiger Angebote den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Musikverleger bauen dabei auf die Zusammenarbeit mit bekannten Softwareanbietern, die die Erschließung der neuen Märkte erleichtern sollen. Sony und Vivendi Universal setzen bei ihrem Gemeinschaftsprojekt Pressplay auf die Kooperation mit Microsoft, die Bertelsmann Music Group (BMG), die EMI Group und Warner Music verlassen sich bei ihrem gemeinsamen Angebot MusicNet auf die Software von RealNetworks. Weil die Mutterunternehmen von Warner Music und der BMG, die Medienkonzerne AOL Time Warner und die Bertelsmann Gruppe, zusammen mit den anderen beteiligten Unternehmen im internationalen Musikmarkt eine völlig marktbeherrschende Stellung haben, waren schon früh Warnungen laut geworden, die Musikindustrie könne durch Absprachen ein Monopol für Musik im Internet errichten.
EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hatte bereits Mitte Juni 2001 erklärt, es gebe im Zusammenhang mit den Online-Plänen der Musikindustrie "eine ganze Reihe von Fragen, die einer genauen Untersuchung wert sind". Auch die Brüsseler Wettbewerbshüter argwöhnen, dass die Musikunternehmen vor dem Aufbau neuer Internet-Angebote möglicherweise wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben könnten. Nach Aussage einer Sprecherin der Kommission ist wegen der hohen Konzentration im Musikmarkt jede Zusammenarbeit der fünf großen Musikverleger unter Wettbewerbsgesichtspunkten besorgniserregend. Monti meinte dazu, die Kommission werde sicherstellen, dass neue Musikdienste im Internet sich nicht auf Kosten der Verbraucher entwickelten.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 400:
https://www.urheberrecht.org/news/400/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.