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12.10.2010; 13:30 Uhr
BGH-Entscheidung zu öffentlicher Zugänglichmachung bei fehlender Aktualität von Tagesereignissen
Nach Ablauf der Aktualität Zustimmung erforderlich

Der BGH hat in einem Verfahren, dass die VG Bild-Kunst gegen eine Zeitung geführt hat, entschieden, dass ursprünglich nach § 50 UrhG zulässige Nutzungen von Bildmaterial durch Zeitablauf unzulässig werden können. Wenn das Ereignis, über das berichtet wurde, nicht mehr aktuell ist, können die im Bericht verwendeten Bilder nur noch mit Zustimmung der Rechteinhaber öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Begründung des Urteils steht noch aus.

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