KJM: »Tatort Internet« verstößt nicht gegen Jugendschutz-Bestimmungen
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat sich am 10. November 2010 mit den ersten drei Folgen der Sendereihe »Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder« befasst, die auf RTL 2 ausgestrahlt wurden. Die KJM kam nach Überprüfung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zu dem Ergebnis, dass kein Verstoß gegen Jugendschutz-Bestimmungen vorliegt. Bezüglich der Frage, welche Wirkung die Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann, stellte die Kommission zwar fest, dass »Tatort Internet« stark dramatisiert und emotionalisiert, aber kaum praktische Hilfestellung gibt. Andererseits liefere die Sendereihe einen begrüßenswerten Beitrag dazu, die Diskussion über die Gefahren sexuellen Missbrauchs auf eine breitere Ebene zu bringen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Hessen hat sich im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss des hessischen Landtags für ein Verbot bestimmter Killerspiele ausgesprochen. Amokläufe an Schulen seien der traurige Beweis für die schädlichen Auswirkungen dieser Computerspiele. Eine Gesetzesverschärfung steht jedoch nach jetzigem Stand nicht zu erwarten (vgl. Meldung vom 19. Mai 2010).
Die Softwarefirma Electronic Arts hat vorige Woche angekündigt, gegen die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) klagen zu wollen, weil die Uncut-Version ihres Ego-Shooters »Medal of Honour« nicht die gewünschte Altersfreigabe erhalten hat. Das Spiel problematisiere das Kriegsgeschehen. Wie bei Kriegsfilmen sei dafür eine drastische Gewaltdarstellung nötig, so Unternehmenssprecher Martin Lorber. In der aktuell erhältlichen Version ist es nach Berichten von »Golem« z.B. nicht möglich, einzelne Gliedmaßen abzuschießen. Die »unzensierte« Version des Actionspiels kommt möglicherweise auf den Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
Dokumente:
- Pressemitteilung der KJM vom 11. November 2010 Meldung auf golem.de vom 11. November 2010 Meldung auf golem.de vom 5. November 2010
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