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23.10.2001; 17:29 Uhr
Neues Urheberrecht kommt bis Ostern 2002
Bundesjustizministerium will mit Verwertern und Verbänden weitere Gespräche führen

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Urheberrechts soll bis Ostern 2002 in Kraft treten. Das erklärte der für das Gesetzesvorhaben zuständige Abteilungsleiter im Bundesjustizministerium, Elmar Hucko, nach einer Meldung des Deutschen Depeschendienstes (ddp) vom 23.10.2001. Hucko kündigte nach dem Bericht außerdem an, dass das Ministerium in den nächsten vier Wochen weitere Gespräche mit Verwertern und Verbänden führend werde. Nach den bisher bekannt gewordenen Plänen der Bundesregierung sollte der von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) Anfang Juni 2001 vorgelegte Gesetzentwurf bis Ende des Jahres 2001 im Bundestag verabschiedet werden. Der neue Zeitplan könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Verwertungswirtschaft mit ihren Einwänden gegen das Gesetzesvorhaben möglicherweise Gehör gefunden hat. Die Verlagswirtschaft, die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunksender, die Filmhersteller, die Werbewirtschaft und die Bühnen in Deutschland haben den Gesetzentwurf in den letzten Monaten in beispielloser Einmütigkeit heftig kritisiert. Unterstützt wird die Initiative der Bundesregierung dagegen vor allem von den Gewerkschaften und den deutschen Urheberverbänden und -vereinigungen.

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