mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.10.2001; 18:10 Uhr
Greenpeace siegt im Rechtsstreit um oil-of-elf.de
KG Berlin verneint Verletzung von Markenrechten - "Meinungsfreiheit hat Vorrang"

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat im Rechtsstreit mit dem Ölmulti TotalFinaElf um die Verwendung der Internetadresse oil-of-elf.de einen Sieg errungen. Das Berliner Kammergericht (KG) entschied am 23.10.2001, dass die Umweltschützer die Domain ab sofort wieder nutzen dürften. Gleichzeitig hoben die Richter ein anderslautendes Urteil des Landgericht Berlins (LG) vom März 2001 auf. Der erkennende Senat kam zu dem Ergebnis, dass die Meinungsfreiheit der Umweltschützer im Fall den Vorrang habe. Die Markenrechte des Erdölkonzerns seien nicht verletzt. Greenpeace-Sprecher Christian Bussau erklärte, die Entscheidung zeige, dass es legitim sei, "bei einer kritischen Berichterstattung im Internet Ross und Reiter auch im Domainnamen zu nennen". Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob TotalFinaElf gegen den Richterspruch Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen wird, ist unklar.

Andy Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club (CCC) bekräftigte die Position von Greenpeace und betonte, dass die Meinungsfreiheit im Internet nicht dem Markenrechtes geopfert werden dürfe. "Der Einzug kommerzieller Angebote im Internet darf nicht dazu führen, dass das Netz als Kommunikations- und Kulturraum nur noch nach kommerziellen Spielregeln geregelt wird. Das Markenrecht darf nicht dazu missbraucht werden, die Verfügbarkeit von Informationen über gesellschaftliche und umwelttechnische Folgen von Unternehmen einzuschränken," sagte Müller-Maguhn vor Verhandlungsbeginn in Berlin.

Greenpeace hatte unter der Adresse oil-of-elf.de seit Juli 2000 über die "massive Umweltzerstörung durch die Ölförderung in Russland" berichtet und den Erdölkonzern TotalFinaElf dafür mit verantwortlich gemacht. Das Unternehmen ließ Greenpeace die Benutzung der Domain im Januar 2001 im Wege einer einstweiligen Verfügung verbieten. TotalFinaElf berief sich darauf, in der Verwendung der Marke "Elf" in der Internetadresse liege eine Verletzung von Markenrechten. Die Bezeichnung sei irreführend, weil sie den Anschein erwecke, dass die Seiten von TotalFinaElf stammten. Die Umweltschutzorganisation sah sich durch das Vorgehen des Konzerns dagegen in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Die Umweltschützer stellten sich auf den Standpunkt, ihr Recht zur Kritik an dem Ölunternehmen schließe es auch ein, die Marke "Elf" in der strittigen Internetadresse zu verwenden. In Wirklichkeit gehe es dem Unternehmen nicht darum, seine Markenrechte zu schützen, sondern darum, unliebsame Äußerungen im Internet zu unterbinden.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 412:

https://www.urheberrecht.org/news/412/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.