Länder grundsätzlich einig über Neuregelung der Rundfunkgebühren
Die Bundesländer sind sich grundsätzlich einig über eine Neuregelung der Rundfunkgebühren. Nach einem am 25.10.2001 in Saarbrücken gefassten Beschluss der Ministerpräsidenten sollen ab 2005 Rundfunkgebühren nicht wie bisher auf jedes Empfangsgerät, sondern einmal pro Haushalt oder Betrieb erhoben werden, ohne dass dafür eine Anmeldung erforderlich wäre. Rundfunkgebühren sollen erstmals auch dann fällig werden, wenn im jeweiligen Haushalt oder Betrieb nur ein internetfähiger PC vorhanden ist. Mit der näheren Ausgestaltung der Regelung beauftragten die Länderchefs den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD), der als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder deren Medienpolitik koordiniert. Ob sich das Gebührenaufkommen durch die Neuregelung ändern wird, ist unklar. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten befürchten bei Einführung einer haushaltsbezogenen Rundfunkgebühr Mindereinnahmen von 857 Millionen Mark im Jahr. ARD und ZDF hatten deshalb im Vorfeld erfolglos versucht, einen Aufschub bei der Reform der Rundfunkgebühren zu erreichen. Über eine Neuregelung der Medienordnung wollen sich Bund und Länder bis Anfang 2003 einigen. Dabei soll auch über eine Neuverteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten nachgedacht werden.
Mit dem Saarbrückener Beschluss haben sich die Ministerpräsidenten auf die sogenannte "große Lösung" zur Neuregelung der Rundfunkgebühren verständigt. Wie die Gebührenpflicht im Einzelnen ausgestaltet werden soll, steht noch nicht fest. Klärungsbedarf sieht Ministerpräsident Beck unter anderem bei der Frage, welche Belastungen mit der neuen Regelung auf die Wirtschaft zu kommen. Beck sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Höhe der Rundfunkgebühr nach Betriebsgröße zu staffeln. Es sei klar, dass Handwerksbetriebe nicht in gleichem Maße belastet werden könnten wie Großunternehmen. Nicht greifen soll die neue Rundfunkgebührenpflicht nach dem Willen Becks außerdem, wenn in einem Betrieb nur betrieblich genutzte PCs vorhanden sind. Die Einbeziehung internetfähiger PCs in die Gebührenpflicht war ein Hauptstreitpunkt bei der Diskussion über die Neuregelung der Rundfunkgebühren. Grund war, dass die Länder befürchteten, dass die bis 2004 geltende Befreiung von PCs von der Gebührenpflicht bei einem weiteren Zusammenwachsen von Rundfunk und Internet auf Dauer nicht zu halten sein würde. Bereits im Vorfeld ist bekannt geworden, dass bei der Neuregelung aller Voraussicht nach auch die bisherige Trennung von Hörfunk- und Fernsehgebühr aufgehoben werden soll. Zur Zeit werden für jedes Radiogerät im Monat 10,40 Mark fällig. Falls auch ein Fernseher vorhanden ist, erhöht sich dieser Betrag auf 31,58 Mark monatlich.
Die Befürchtungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dass die Neuregelung der Rundfunkgebühren zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe führen könnten, teilen die Länder nicht. Ministerpräsident Beck meinte in Saarbrücken, das Gebührenaufkommen werde nicht so geschmälert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk belastet werde. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) bezeichnete die Warnungen vor möglichen Ausfällen als "maßlos übertrieben". Stoiber hatte ARD und ZDF bereits Mitte Oktober auf den Münchener Medientagen nahe gelegt, sich die Proteste gegen eine Neuregelung genau zu überlegen. Falls sich die erwarteten Verluste im Rahmen hielten, sei es nicht zuviel verlangt, erst einmal die zusätzliche Einsparpotentiale auszuschöpfen. Ähnlich äußerte sich in Saarbrücken auch Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU). Die Bundesländer Bremen und Saarbrücken setzten auf der Konferenz allerdings eine Protokollerklärung durch, dass die Reform der Rundfunkgebühren nicht zu Lasten der kleinen ARD-Anstalten gehen dürfe. Deren Lage dürfe nicht verschlechtert werden, erklärte der Ministerpräsident des Saarlands, Peter Müller (CDU). Eine bedarfsgerechte Finanzierung müsse, falls erforderlich, über den Finanzausgleich sichergestellt werden.
Zur Reform der Medienordnung, die in Saarbrücken ebenfalls auf der Tagesordnung stand, erklärte Ministerpräsident Beck, das Thema sei "auf einem guten Weg". Dem Vernehmen nach haben sich die Länder darauf verständigt, durch Einführung eines einheitlichen materiellen Jugendschutzrechts die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Medienaufsicht zu schaffen. Der Bund soll die dafür erforderlichen Gesetzgebungszuständigkeiten für alle elektronischen Medien auf die Länder übertragen. Beck kündigte an, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundeskanzler sei für Mitte Dezember 2001 vorgesehen. Unter Dach und Fach sein soll die neu Zuständigkeitsabgrenzung bis zum Frühjahr 2003. Einig sind sich die Länder offenbar außerdem darüber, dass die freiwillige Selbstkontrolle im Bereich der elektronischen Medien gestärkt werden soll.
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