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11.01.2011; 19:38 Uhr
LG Stuttgart soll Reichweite des § 52 a UrhG klären
Fernuni Hagen stellt ein Fünftel des Buches »Meilensteine der Psychologie« im Intranet kostenlos zur Verfügung

Wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) berichtet, hat der Alfred Kröner Verlag, bei dem das Lehrbuch »Meilensteine der Psychologie« erscheint, vor dem LG Stuttgart die Fernuniversität Hagen verklagt. Diese macht ca. ein Fünftel des Buches, dem laut Börsenverein ein neuartiges Fachbuchkonzept zugrunde liegt, ihren Studenten via Intranet kostenlos und ohne Genehmigung der Autoren zugänglich. Die pdf-Datei kann frei vervielfältigt werden. Aus diesem Grund habe sich auch unter den Studenten die Auffassung verbreitet, dass das (gut 20 Euro kostende) Lehrbuch nicht angeschafft werden müsse. Es geht in dem Streit um die Reichweite des § 52 a UrhG, der die öffentliche Zugänglichmachung kleiner Werkteile im Rahmen von Unterricht und Forschung erlaubt.

Der Börsenverein fordert eine Streichung des noch bis 2012 geltenden § 52 a UrhG. Es seien inzwischen mit den Wissenschaftsverlagen alternative Lizenzmodelle entwickelt worden. Der klagende Verlag hat im vorliegenden Fall, wie sich aus der vom Börsenverein veröffentlichten Klageschrift ergibt, der Fernuni Hagen angeboten, die Nutzung pro Seite und Student für 10 Cent zu lizenzieren. Darauf ließ sich die Universität unter Berufung auf § 52 a UrhG nicht ein.

 

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