»Kanzlerfotograf« will FOCUS wegen Bild von Helmut Kohl-Pose verklagen
Wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet, will der »Kanzlerfotograf« Konrad Rufus Müller den Burda-Verlag wegen des »FOCUS«-Covers von letzter Woche verklagen. Darauf ist ein Helmut Kohl-Bild des Fotografen Daniel Biskup zu sehen, welches Ähnlichkeiten mit einem Müller-Portraifoto aufweist. Während die Kleidung und Haltung identisch sind, unterscheiden sich die Perspektive und Belichtung. Die Anwälte des »Kanzlerfotografen« machten nun, so die »SZ«, »ein Recht an einer Pose« geltend. Sie berufen sich auf eine Entscheidung des LG München I, welches ein Bild von Charles Thatcher, der einen Unterarm mit aufgekrempeltem Hemd und geballter Faust fotografiert hatte, als urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, ansah (Urteil vom 1. April 1999, Az. 7 O 18188/97). Biskup wendet ein, das Foto sei ein Schnappschuss, der während einer Reise entstanden ist. Er habe nichts von Müller übernommen.
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