Entwurf von 15 Bundesländern zum Glücksspielstaatsvertrag sieht Netzsperren vor
Der Entwurf von 15 Bundesländern zu einem Glücksspielstaatsvertrag enthält, wie »golem« berichtet, eine Regelung zu Netzsperren. § 9 des Entwurfes sieht vor, dass Diensteanbietern nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagt werden kann. Einzig Schleswig-Holstein ist gegen das Vorhaben. Mittels Netzsperren solle ungenehmigtes Glücksspiel im Internet verboten werden. Dieses entstehe jedoch aufgrund zu teuerer Konzessionen. Dagegen sei es sinnvoller, auf erschwingliche und zugänglichere Konzessionen zu setzen. Denn Konzessionäre könnten durch Werbung »die nicht konzessionierten Anbieter verdrängen und den Graumarkt austrocknen«. Nach entsprechender Notifizierung prüft nun die EU-Kommission den Entwurf.
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