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05.11.2001; 18:33 Uhr
Telekom unterliegt im Streit um Marke "T3"
Landgericht Köln bejaht "unmittelbare Verwechslungsgefahr"

Die Deutsche Telekom hat im Streit um den Begriff "T3" eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Köln (LG) verurteilte das Unternehmen am 2.11.2001 dazu, eine gleichlautende eingetragene Marke löschen zu lassen. Verklagt worden war der Konzern von der Internetagentur t3 medien. Das Erlanger Kleinunternehmen hatte sich den strittigen Begriff als Namensbestandteil zwar erst nach der Telekom eintragen lassen, ihn aber bereits mehrere Jahre vor dem ehemaligen Staatsunternehmen genützt. Vor Gericht hatte sich t3 medien deswegen darauf berufen, die Verwendung der Bezeichnung durch die Telekom sei unlauter, es bestehe die Gefahr einer Irreführung. Die Telekom wiederum hatte auf den zweistelligen Milliardenbetrag verwiesen, die sie nach eigenen Angaben in den Aufbau unter anderem der Marken "T-Mobil", "T-Online" und "T-Medien" gesteckt habe. Alle Marken, die mit einem "T" begännen, würden deshalb der Telekom zugerechnet. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation nicht an und bejahte auch das Risiko einer Namensverwirrung. Nach Auffassung der Richter ergibt sich "wegen des der Zeichenfolge t3 innewohnenden Fantasiegehalts eine unmittelbare Verwechslungsgefahr." t3 medien begrüßte das Urteil als "Meilenstein auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbrechts". Die Telekom kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen.

Das LG führt in seinem Urteil aus, nach der Argumentation der Telekom hätte t3 medien durch das Vorgehen des ehemaligen Monopolisten eine zunächst innegehaltene, absolut geschützte rechtliche Position verloren, ohne dass dem Kleinunternehmen dabei ein irgendwie geartetes Versäumnis zur Last gelegt werden könnte. Dies würde im Ergebnis zu einer wirtschaftlichen Enteignung führen. Die Rechtsstellung der Klägerin dürfe durch willkürliche Zeichenkombinationen mit dem berühmten Buchstaben "T" nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Die Geschäftsführerin von t3 medien, Cornelia Mockwitz, sprach davon, mit dem Urteil werde "Rechtssicherheit für uns und den deutschen Mittelstand wieder hergestellt". Man sei froh, dass das Gericht nicht dem Versuch der Telekom nachgegeben habe, über das Markenrecht ein Monopol für bestimmte Begriffe zu errichten. Mockwitz sagte, der Fall zeige, dass sich der Kampf "David gegen Goliath" lohne. Telekom-Sprecher Ulrich Lissek nannte die Entscheidung "hochinteressant", betonte aber, die Markenphilosophie des Konzerns müsse gewahrt bleiben.

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[IUM/jz]

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