LG München I vertagt Entscheidung im Strafprozess um Video-Affäre von Ottfried Fischer
Das LG München I vertagte nach der gestrigen Verhandlung erneut seine Entscheidung im Strafprozess gegen einen ehemaligen »BILD«-Zeitungsredakteur. Dieser hatte den Schauspieler Ottfried Fischer dazu bewegt, unter Hinweis auf belastendes Filmmaterial (Fischer mit zwei Prostituierten) ein Exklusivinterview zu geben, in dem Fischer laut »Süddeutsche Zeitung« über »sündiges Treiben zwischen Mann und Frau geplaudert« hat. Im Gegenzug sollte der Schauspieler das Video bekommen. Der Journalist wurde wegen Nötigung und wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201 a StGB) angeklagt.
Nach Einschätzung der »SZ« wird der Fall »in die Geschichte des Medienrechts eingehen, weil er das Geben und Nehmen zwischen Stars und Boulevard einem strafrechtlichen Urteil zugänglich macht«. Fischer wolle als Nebenkläger ein Zeichen setzen, weil sich viele Prominenten von der Boulevardpresse unter Druck gesetzt fühlten und daher aus Angst vor schlechter Publicity in der peinlichen Selbstdarstellung das geringere Übel sehen.
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