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06.11.2001; 15:07 Uhr
Wirtschaft drängt auf Abschaffung von Urheberrechtsabgaben in EU
Unternehmen setzen auf digitales Rechtemanagement und Kopierschutzverfahren

Im Vorfeld der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie drängt die europäische Wirtschaft auf Abschaffung der in fast allen EU-Mitgliedsstaaten üblichen Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte. Die European Information, Communications and Consumer Electronics Technology Industry Assocation (EICTA) forderte am 6.11.2001 in Brüssel, die Erhebung von Urheberrechtsabgaben dürfte nicht auch auf digitale Geräte wie PCs, Drucker, Scanner oder CD-Brenner ausgedehnt werden. Die technische Entwicklung sei inzwischen so weit fortgeschritten, dass mit digitalem Rechtemanagement (DRM) und technischen Schutzmaßnahmen vor unberechtigten Vervielfältigungen bessere Möglichkeiten zur Verfügung ständen, um den Urhebern eine angemessene Belohnung für die private Vervielfältigungen ihrer Werke zu sichern. Entsprechende Lösung seien auch gerechter als pauschale Abgaben, die auch die Geräte verteuerten, die nicht zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genützt würden. Der Verband warnte, Urheberrechtsabgaben hätten nachteilige Auswirkungen für Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Außerdem würden sie elektronische Geräte für einen Teil der Verbraucher unerschwinglich machen und damit von der Teilhabe an der Informationsgesellschaft ausschließen. Vorteile hätte der Abschied von Urheberrechtsabgaben nach Auffassung der EICTA nicht nur für Wirtschaft und Verbraucher, sondern auch für die Urheber. Diese seien nicht mehr länger auf Verwertungsgesellschaften angewiesen, sondern könnten selbst "volle Kontrolle" über die Nutzung ihrer Werke übernehmen.

Nach der EU-Urheberrechtsrichtlinie dürfen die EU-Mitgliedsstaaten Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken in begrenztem Umfang gesetzlich erlauben. Nach der Richtlinie muss aber unter anderem sichergestellt sein, dass die Urheber für diese Nutzung ihrer Werke in jedem Fall einen angemessenen Ausgleich erhalten. Bisher wird dieser Ausgleich in fast allen Ländern der EU durch pauschale Urheberrechtsabgaben gewährleistet, die auf Vervielfältigungsgeräte und -medien erhoben und über Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgezahlt werden. Unbekannt ist dieses System nur in Großbritannien, Irland und Luxemburg. Auch das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) erlaubt Vervielfältigungen zu privaten oder sonstigen eigenen Zwecken in weitem Umfang, verpflichtet aber die Hersteller beispielsweise von Leerkassetten, Videobändern oder Fotokopierern zur Zahlung bestimmter Gebühren, die über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die VG Wort und die VG Bild-Kunst eingezogen und verteilt werden. Die Gerätehersteller halten pauschale Urheberrechtsabgaben seit langem für überholt. Sie verweisen auch darauf, dass die EU-Urheberrechtsrichtlinie Einzelvereinbarungen zwischen Urhebern und Verwertern den Vorzug gebe und die Mitgliedsstaaten keinesfalls zur Erhebung pauschaler Urheberrechtsabgaben zwinge.

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