Bibliotheksausleihe und Urheberrecht: EuGH entscheidet zur angemessenen Vergütung
Der EuGH hat gestern zur angemessenen Vergütung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Vermiet- und Verleih-Richtlinie (92/100/EWG, jetzt Art. 6 Abs. 1 2006/115/EG) entschieden (Az. C-271/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD). Danach dürfen Bibliotheken die Urheberrechtsvergütung nicht nur nach der Anzahl ihrer Mitglieder berechnen, sondern müssen auch ihren Bestand berücksichtigen. Die ungenehmigte Nutzung von Werken führe zu einem Schaden der Urheber, dessen Umfang an den Umfang der Gebrauchsüberlassung gekoppelt sei. Größere Einrichtungen zahlen deswegen mehr, als kleine Bibliotheken. Im konkreten Fall in Belgien sah der Königliche Erlass zur Umsetzung der Richtlinie sogar nur eine einmalige Zahlung bei Bibliotheksanmeldung vor - für Erwachsene 1 Euro, für Minderjährige 50 Cent pro Jahr. Anmeldungen bei mehreren Bibliotheken wurden nicht berücksichtigt.
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