US-amerikanische Plattenlabels fürchten um Rechte
Nach Berichten der »New York Times« fürchten US-amerikanische Labels derzeit um ihre Rechte. Denn der Copyright Act erlaubt Künstlern einen Rückruf ihrer Aufnahmerechte. Gemäß 17 U.S.C. § 203 fallen Copyrights an Tonträgeraufnahmen, die von den Urhebern nach dem 1. Januar 1978 lizenziert wurden, (frühestens) nach 35 Jahren wieder an sie zurück, wenn sie von ihrem Rückrufsrecht Gebrauch machen. Dies setzt eine Benachrichtigung mindestens zwei Jahre vor Rechterückfall voraus. Bekannte Musiker wie Bob Dylan, Tom Waits und Tom Petty haben bereits ihre Mitteilung eingereicht.
In den Augen des Eagles-Frontmanns und Recording Artists Coalition-Mitbegründers Don Henley geht es um ausgleichende Gerechtigkeit, da die Labels viel mehr Geld mit berühmten Künstlern verdient hätten, als die Künstler selber. Anwalt Kenneth Abdo sieht in der anrollenden Rückrufswelle das rechtliche Äquivalent zur Internettechnologie. Die Musikindustrie beruft sich auf eine Ausnahme in § 203 (a), nach der »works made for hire« nicht unter die Bestimmung fallen. Die Künstler hätten nämlich in den meisten Fällen als Angestellte der Labels ihre Platten aufgenommen. Copyright-Experten halten dieses Argument nicht für überzeugend. Schon nach gesundem Menschenverstand sei klar, dass Künstler unabhängige Vertragspartner der Labels sind, so June Besek von der Columbia University in New York. Da aber eine einheitliche Linie der Künstler dazu fehle, ob man auf dem Rechterückfall beharren oder neue Verträge aushandeln soll, würden wohl einige Fälle vor Gericht landen. Die »New York Times« weist auf einige weitere Fallstricke hin. So sei im Einzelnen unklar, ob Produzenten, Studiomusiker und Tontechniker ebenfalls Copyright-Inhaber an den zurückgefallenen Aufnahmen sind. Und: stehen britischen Bands wie Led Zeppelin, deren Labelverträge in England abgeschlossen wurden, hinsichtlich der amerikanischen Aufnahmen ihrer Alben ebenfalls Rückrufsrechte zu?
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