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08.11.2001; 18:22 Uhr
Mietsoftware muss kostenlos auf Euro umgestellt werden
LG Wuppertal: Hersteller muss Nutzbarkeit während gesamter Laufzeit gewährleisten

Gemietete Software, die nach dem Willen der Vertragsparteien über das Jahr 2001 hinaus genutzt werden soll, muss kostenlos auf die neue Euro-Währung umgestellt werden. Eine Justizsprecherin bestätigte am 7.11.2001 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Wuppertal (Az. 11 O 94/01). Nach der dpa-Meldung hatte im Fall ein Unternehmen im Jahr 1996 Nutzungsrechte für ein Programm gemietet, das bis ins Jahr 2002 hinein genutzt werden sollte. Der Hersteller des Programms erklärte sich zwar zur Umstellung des Programms von DM auf Euro bereit, verlangte dafür aber einen zusätzlichen Betrag von mehr als 27.000 Mark. Wie die Nachrichtenagentur weiter berichtet, berief sich der Hersteller vor Gericht darauf, die Währungsunion sei zur Zeit des Vertragsschlusses noch nicht absehbar gewesen. Das LG Wuppertal schloss sich dieser Meinung nach Angaben von dpa nicht an. Der Hersteller sei nach dem Vertrag verpflichtet, die Nutzbarkeit des Programms für die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten. Das umfasse auch die Umstellung auf die neue Währung.

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[IUM/jz]

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