Grünes Licht für öffentlich-rechtliches Auslandsfernsehen
Der Deutsche Bundestag hat grünes Licht für das geplante öffentlich-rechtliche Auslandsfernsehen von ARD, ZDF und Deutscher Welle (DW) gegeben. Der Haushaltsausschuss des Parlaments bewilligte in seiner Sitzung vom 15.11.2001 einen Betrag von 40 Millionen Mark, der in den nächsten vier Jahren für das Vorhaben zur Verfügung stehen soll. Die Abgeordneten blieben damit allerdings 20 Millionen Mark hinter den Forderungen von Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) zurück. Nida-Rümelin hatte noch am Vortag auf einer Sitzung des Kulturausschusses unter Berufung auf den Wirtschaftsplan der öffentlich-rechtlichen Betreiber erklärt, dass für das Projekt eine Abschubfinanzierung von mindestens 60 Millionen Mark erforderlich sei. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisierte den Beschluss des Haushaltsausschusses als halbherzig. Der Obmann der Fraktion im Haushaltsausschuss, der Abgeordnete Steffen Kampeter (CDU), sprach davon, die rot-grüne Koalition zwinge ARD, ZDF und DW dazu, sich in ein finanzielles "Abenteuer" zu stürzen.
Der geplante Auslandskanal "German TV" soll Anfang 2002 auf Sendung gehen. Ausgestrahlt werden soll das gebührenpflichtige Programm zunächst nur in Nordamerika, anschließend auch in Südamerika und im südlichen Afrika. Die Inhalte werden nach der bisherigen Planung jeweils zu 40 Prozent von ARD und ZDF beigesteuert, die restlichen 20 Prozent soll die DW übernehmen. Die öffentlich-rechtlichen Betreiber hoffen, dass der Sender nach fünf Jahren Anlaufzeit verlustfrei arbeitet. Erforderlich wären dafür etwa 70.000 Abonnenten, die für das Angebot im Monat etwa 15 US-Dollar (etwa 33 Mark) zahlen müssten. Ob das Vorhaben zur Versorgung von Bundesbürgern außerhalb Deutschlands tatsächlich erforderlich ist, ist umstritten. Die DW bietet schon jetzt ein Fernsehprogramm für Auslandsdeutsche an. Mit "Channel D", der mit dem Spruch "Wir bringen ein Stück Heimat nach Hause" wirbt, gibt es außerdem seit Anfang September 2001 einen privaten Konkurrenten. In der Vergangenheit waren deshalb Forderungen lautgeworden, die Öffentlich-rechtlichen sollten beim Ausbau ihrer Auslandsaktivitäten über eine Zusammenarbeit mit privaten Sendern nachdenken. In diesem Sinn hat sich unter anderem der Bundesrechnungshof geäußert.
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