mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.03.2012; 13:48 Uhr
Ausschuss für Kultur und Medien will ermäßigten Steuersatz für Kunstgegenstände erhalten
»Kultur ist kein dekorativer Luxus, sondern Ausdruck von Humanität«

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner heute veröffentlichten Pressemitteilung zur Forderung der EU-Kommission zu höheren Abgaben für Kunst (vgl. Meldung vom 6. März 2012) Stellung genommen. Die Ausschussvorsitzende Monika Grütters fordert die Bundesregierung auf, sobald die Begründung der EU-Kommission vorliegt, »gründlich zu prüfen, ob tatsächlich eine Wettbewerbsverzerrung stattfindet«, »zu eruieren, welche Regelungen in Ländern getroffen werden, die ein ähnliches Verletzungsverfahren zu erwarten haben« und gemeinsam mit der EU-Kommission zu prüfen, »welche Möglichkeiten bestehen, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunstgegenstände und Sammlerstücke im Rahmen des geltenden EU-Rechts zu erhalten«. 

Höhere Abgaben auf Kunstwerke hätten »fatale Folgen für die Kultur in Deutschland«, heißt es in der Pressemitteilung. Der ermäßigte Steuersatz sei ein wesentliches Instrument indirekter Kulturförderung und sei nicht nur für die Künstler und den Kunstmarkt von Nutzen, sondern auch für Kulturnutzer. »Eine Erhöhung träfe nicht zuletzt die öffentlichen Museen, die ohnehin nur über geringe Ankaufetats verfügen«. Kultur sei keine Ausstattung, die eine Nation sich leistet. Sie sei vielmehr eine Vorleistung, die allen zugute komme. Kulturgüter besäßen immer einen Doppelcharakter; sie seien Wirtschafts- und Kulturgüter zugleich. Eine rein wettbewerbsrechtliche Betrachtung sei daher zu kurz gesprungen. »Es geht nicht um eine fiskalpolitische Kleinigkeit, sondern es geht um das Ganze. Um die Identität der Kulturnation Deutschland.«

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4546:

https://www.urheberrecht.org/news/4546/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.