Höchstes australisches Gericht: Keine Providerhaftung im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen
Internet Service Provider (ISPs) können nicht dazu verpflichtet werden, das Herunterladen oder den Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden. So entschied - wie bereits die Vorinstanzen (vgl. Meldung vom 4. Februar 2010) das höchste australische Gericht in Canberra mit seinem Urteil (pdf-Datei) vom verganenen Freitag.
Mangels Anhaltspunkten dafür, dass der Internetanbieter iiNet die illegalen Downloads seiner Kunden von geschützten Filmen und TV-Shows irgendwie gefördert habe, könne ihm auch keine Verantwortung für die Urheberrechtsverletzungen auferlegt werden. Nach Auffassung des Gerichts fehlten iiNet zudem die technischen Vorraussetzungen, um seine Kunden hiervon abzuhalten. iiNet könne lediglich seine Kunden verwarnen und deren Internetzugang sperren, wofür jedoch die von den klagenden Filmstudios gegebenen Hinweise keine ausreichende Informationsbasis gäben. Aus dem Umstand, dass iiNet den Sperrungs-Aufforderungen der Studios nicht nachgekommen ist, lasse sich nicht gleichzeitig die Billigung etwaiger Urheberrechtsverletzungen schließen, so das Gericht.
Geklagt hatte ein Zusammenschluss von 34 Filmstudios, darunter auch Universal Pictures und Warner Bros. Die Studios hatten sich in der »Australian Federation against Copyright-Theft« (AFACT) zusammengeschlossen und forderten von iiNet, dem zweitgrößten australischen Internetprovider, Kunden, die urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen, den Internetzugang zu sperren. Mit der nun ergangenen Entscheidung des High Court sind sie endgültig gescheitert.
Dokumente:
- Meldung bei The Australien vom 23. April 2012
- Meldung bei ZDNet Austarlia vom 23. April 2012
- Meldung bei »Heise Online« vom 20. April 2012
Institutionen:
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