Google gewinnt »YouTube«-Prozess gegen französischen TV-Sender
Onlineberichten zufolge ist Google in dem seit 2008 anhängigen Rechtsstreit mit dem französischen TV-Anbieter TF1 als Sieger hervorgegangen. Der Sender nahm das von ihm nicht genehmigte Einstellen von Sendeteilen auf der Video-Plattform zum Anlass, wegen »Nachahmung, unlauteren Wettbewerbs und Parasitentums« gegen die Google-Tochter vorzugehen (vgl. Meldung vom 18. April 2008). Mit der Schadensersatzklage forderte TF1 weit über 100 Mio. Euro und wollte »YouTube« gerichtlich dazu zwingen, sämtliche von den Nutzern hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen hin zu filtern, bevor sie online gehen. Das Tribunal de Grande Instance de Paris wies die Klage nun ab.
Das Gericht begründete seine Entscheidung laut »digitalfernsehen« damit, dass »YouTube« nicht automatisch belangt werden könne, sobald urheberrechtlich geschützte Inhalte auf der Video-Plattform auftauchen, solange der Anbieter diese umgehend nach Beschwerdeeingang entferne. Das Gericht sehe vielmehr die Nutzer des Online-Dienstes in der Verantwortung. Es werde nun ausgelotet, ob TF1 Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, so ein Sprecher des TV-Anbieters.
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