EU-Kommission führt Konsultation zum Thema Bekämpfung illegaler Online-Inhalte durch
Im Zusammenhang mit der Debatte über Filter gegen Copyright-Verletzungen will die EU-Kommission nun durch eine Online-Konsultation erfahren, wie nach Auffassung von Hostprovidern, Inhalteanbietern und Interessenvertretern »Verfahren für die Meldung und Verfolgung illegaler Inhalte auf Servern von Online-Vermittlern« aussehen könnten. Der Fragebogen zur Konsultation kann bis zum 5. September 2012 ausgefüllt werden. Im Vordergrund steht Art. 14 der E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG), der Diensteanbietern bei illegalen Inhalten ein Haftungsprivileg zugesteht, wenn und solange sie keine tatsächliche Kenntnis davon hatten und die Inhalte bei Bekanntwerden zügig entfernen oder den Zugang sperren (»Notice and Action«).
Es bestünden Probleme bei der Durchführung des Verfahrens, da die Vorgabe des Art. 14 der E-Commerce-Richtlinie von den Gerichten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt werde. So kämen auf die Online-Vermittler, die häufig in mehreren Ländern aktiv seien, unwägbare Risiken und Kosten zu, wie »Heise Online« meldet. Es sei auch festgestellt worden, dass illegale Inhalte häufig zu lange bereitstünden, was auf unklare Regeln und langwierige Verfahren zurückzuführen sei. Ferner käme es zu grundlegenden Rechtsverletzungen, wenn Hostprovider aus Angst vor möglicher Haftung legale Inhalte vom Netz nehmen.
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