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08.10.2012; 17:08 Uhr
Medienbehörde: Zu viel Unterhaltung im ORF-Programm von 2010 und 2011
KommAustria gibt Beschwerde des Verbands Österreichischer Privatsender statt

Einem Bericht von »epd medien« zufolge ist die österreichische Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) der Auffassung, der Österreichische Rundfunk (ORF) habe in den Jahren 2010 und 2011 zu viel Unterhaltung und zu wenig Kultur gesendet und sei damit seinem gesetzlichen Auftrag nicht nachgekommen. Die Behörde gab damit einer Beschwerde des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP) statt. Im monierten Zeitraum von 1. Januar 2010 bis zum 31. August 2011 sei die Kategorie Kultur nur mit einem Anteil von etwa drei Prozent im Programm vertreten gewesen. Die Kategorie Unterhaltung habe dagegen über 50 Prozent des Angebots ausgemacht. Dadurch seien Vorgaben des ORF-Gesetzes verletzt worden. Die Behörde geht allerdings davon aus, dass das Ungleichgewicht mittlerweile durch den erfolgten Programmstart der Spartenkanäle ORFIII-Kultur und Information und ORF Sport+ behoben sei.

Wie der VÖP in einer Pressemitteilung hinweist, beanstandet KommAustria außerdem, dass die vom ORF ausgestrahlten Programme ORF 1 und ORF 2 die gesetzlichen Vorgaben für Vollprogramme nicht erfüllt haben. Der bei ORF 1 im Untersuchungszeitraum festgestellte Unterhaltungsanteil von rund 80 Prozent habe nicht der vom Gesetzgeber geforderten inhaltlichen Vielfalt entsprochen. Die beiden reichweitenstärksten Fernsehprogramme des ORF müssen jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit einem Anteil von wenigstens zehn Prozent aufweisen, so »epd medien«. Dabei dürfe eine Kategorie nicht mehr als 66 Prozent des Programms ausmachen.

Klaus Schweighöfer, Vorstandsvorsitzender des VÖP, begrüßte die Entscheidung als »die wichtigste Bestätigung der VÖP-Positionen seit Bestehen des privaten Rundfunks«. Die Entscheidung sei »richtungsweisend für die österreichische Medienpolitik«.  

Gegen den Bescheid ist Berufung beim Bundeskommunikationssenat möglich. Der ORF hat bereits rechtliche Schritte angekündigt. 

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