USA: Wissenschaftler verliert Rechtsstreit um Veröffentlichung von Forschungsergebnis
Im Streit um die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zur Entfernung des Kopierschutzes von digitaler Musik hat eine Gruppe von Wissenschaftlern um den Princeton-Professor Edward Felten vor Gericht eine schmerzhafte Niederlage einstecken müssen. Ein US-Bezirksgericht im Bundesstaat New Jersey wies am 28.11.2001 eine Klage ab, die die Forscher gegen die Recording Industry Association of America (RIAA) erhoben hatten, den wichtigsten Berufsverband der nordamerikanischen Musikwirtschaft (Az. CV-01-2669). Felten und seine Kollegen wollten gerichtlich ihr Recht feststellen lassen, Forschungsergebnisse zur Entschlüsselung und Entfernung sogenannter "digitaler Wasserzeichen" in Musikdateien zu veröffentlichen. Nach Meinung des angerufenen Gerichts fehlte den Wissenschaftlern aber ein entsprechendes Feststellungsinteresse. Vertreter der RIAA begrüßten die Entscheidung. Der Richterspruch bestätige, dass die Musikindustrie niemals das Recht von Felten bestritten habe, seine Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. Vertreter der Electronic Frontier Foundation (EFF), einer US-Bürgerrechtsorganisation, die die Wissenschaftler in dem Rechtsstreit unterstützt hatten, zeigten sich enttäuscht. Sie kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.
Den Wissenschaftlern um Felten war es gemeinsam mit Kollegen von der Rice University gelungen, vier Verfahren zur Kennzeichnung von Musik mit digitalen Wasserzeichen zu entschlüsseln. Nachdem Felten angekündigt hatte, die Forschungsergebnisse im April 2001 auf einem Wissenschaftskongress in Pittsburgh vorzustellen, hatten Anwälte der RIAA und der ebenfalls von der US-amerikanischen Musikindustrie finanzierten Secure Digital Music Initiative (SDMI) die Wissenschaftler aufgefordert, bestimmte Abschnitte aus der Veröffentlichung zu streichen. Die Verbände warnten, die Veröffentlichung könnte weitreichende Folgen haben. Bei Bekanntwerden der Entschlüsselungsroutinen sei mit Urheberrechtsverletzungen im großen Stil zu rechnen. RIAA und SDMI beriefen sich bei ihren Forderungen auf den US-amerikanischen Digital Millenium Copyright Act (DMCA) von 1998, der die Verbreitung von Mitteln zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen grundsätzlich untersagt und auch Veröffentlichungen zu wissenschaftlichen Zwecken zur ausnahmsweise zulässt. Nachdem die Forderungen große Aufregung verursacht hatten, sicherte die RIAA Felten im August 2001 zu, in wegen der Veröffentlichung nicht zu verklagen. Der Professor stellte seine Arbeitsergebnisse daraufhin am 15.8.2001 auf einem Kongress in Washington der Öffentlichkeit vor. Die Vorschriften des DMCA, auf die sich die Musikindustrie beruft, hält Felten für verfassungswidrig.
Die Entschlüsselung von Verfahren, die Zwecken des Kopierschutzes dienen, regelt Abschnitt 1201 des U. S. Copyright Act. Die Verbreitung von Mitteln zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen ist nach dieser Vorschrift grundsätzlich untersagt. Veröffentlichungen zu wissenschaftlichen Zwecken lässt das Gesetz nur ausnahmsweise und nur unter nähere geregelten Voraussetzungen zu. Unter anderem muss der betroffene Forscher das geschützte Werk rechtmäßig erlangt haben und die Veröffentlichung zu Zwecken der Forschung erforderlich sein. Außerdem stellt das Gesetz darauf ab, ob der Forscher die Ergebnisse seiner Arbeit dem Rechteinhaber zur Verfügung stellt, um diesem eine Verbesserung der Kopierschutzmechanismen zu ermöglichen. In die Kritik geraten sind diese Regelungen nicht nur, weil sie die Meinungsfreiheit einschränken. Fachleute warnen, die Vorschriften seien auch innovationsfeindlich, weil sie die Diskussion über mögliche Verbesserungen verhinderten. Außerdem ermöglichten sie es Unternehmen, Sicherheitslücken in ihren Produkten zu verheimlichen.
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