Streit um Einspeisegebühren: Kabel Deutschland kürzt Leistungsspektrum für ARD und ZDF
Der zwischen Kabel Deutschland und den Öffentlich Rechtlichen geführte Disput um die Einspeisegebühren kommt weiter in Bewegung. Nachdem im Dezember 2012 bereits der erste Verhandlungstag in dem Prozess gegen den RBB vor dem LG Berlin stattgefunden hat (vgl. Meldung vom 18. Dezember 2012), schreitet der Kabelnetzbetreiber nun zur Tat. Medienberichten zufolge hat Kabel Deutschland die Zusatzleistungen für ARD und ZDF dahingehend gekürzt, dass die regionalen Fensterprogramme ab heute nur noch in den jeweiligen Ländern verbreitet werden. Wie der »Stern« berichtet empfangen Zuschauer, die bisher via Kabelfernsehen das Programm bspw. des NDR in vier Varianten mit den Regionalfenstern für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen sehen konnten, nun nur noch ein Programm. Einem Bericht von »ZDNet« zufolge zeigen die einzelnen Dritten Programme mit Ausnahme eines halbstündigen Regionalfensters ganztägig ein identisches Programm. Wie Kabel Deutschland betont, wird der Kabelnetzbetreiber gemäß der gesetzlichen so genannten »Must-Carry«-Regeln alle Dritten Programme weiterhin in einer Regionalvariante auch überregional einspeisen. Manuel Cubero, Mitglied des Vorstands von Kabel Deutschland, stellte klar: »Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.«
Von der Streichung bei diesen Zusatzleistungen sind auch die Vollprogramme betroffen. Diese werden auf den »Plattformstandard« zurückgeführt. Angaben von »Heise Online« zufolge bedeutet dies, dass SD- und HD-Kanäle nur mit der bei anderen Sendern üblichen maximalen Bitrate eingespeist werden. Einzelne TV-Ereignisse bspw. im Sport, Kino-Blockbuster oder »Wetten Dass!« haben die öffentlich-rechtlichen Sender bisher mit höherer Bandbreite und damit in besonders guter Qualität ausgestrahlt.
Im Streit um die Einspeisegebühren hatten die Öffentlich Rechtlichen die bis Ende 2012 laufenden Kabelverträge gekündigt. Nach Ansicht von ARD und ZDF ist es nicht mehr zeitgemäß, dass die Rundfunkanstalten für die Verbreitung ihrer Programme Geld an die privaten Netzbetreiber zahlen müssen. Die Einspeiseentgelte seien »historisch begründet gewesen« und überholt. Zur Begründung ziehen ARD und ZDF die so genannten »Must-Carry«-Regeln nach §§ 50 ff. RStV, insbesondere § 50b RStV heran, wonach Kabelnetzbetreiber grundsätzlich einer gesetzlichen Einspeiseverpflichtung für alle digitalen Hörfunk- und Fernseh-Hauptprogramme von ARD und ZDF unterliegen. Kabel Deutschland stützt sich bei seiner Argumentation auf ein Gutachten zweier Medienwissenschaftler der Universität Hamburg, welches zu dem Ergebnis kommt, dass ARD und ZDF wie bisher Einspeisentgelte zahlen müssten. Das von Kabel Deutschland in Auftrag gegebene Gutachten gehe davon aus, dass mit den Privilegien der Öffentlich-Rechtlichen auch eine Entgeltpflicht verbunden sei.
Dokumente:
- Bericht des Stern vom 7. Januar 2013
- ZDNet-Bericht vom 7. Januar 2013
- Bericht auf Heise Online vom 7. Januar 2013
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