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14.12.2001; 16:54 Uhr
Entscheidung über Urheberrechtsreform verzögert sich offenbar weiter
Börsenblatt: Beratung im Rechtsausschuss auf Januar 2002 verschoben

Die Entscheidung über die Reform des Urhebervertragsrechts verzögert sich offenbar weiter. Das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (Börsenblatt) meldet am 14.12.2001, der Rechtsausschuss des Bundestages habe die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs auf den 23.1.2002 verschoben. Ursprünglich wollten die Angeordneten bereits am 14.12.2001 abschließend über die Gesetzesvorlage der Bundesregierung beraten. Mit der Verschiebung wären die Pläne von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hinfällig, die Urheberrechtsreform noch zum Ende des Jahres 2001 in Kraft treten zu lassen. Als Grund für die Vertagung vermutet das Börsenblatt laufende Verhandlungen über eine nochmalige Überarbeitung der Urheberrechtsnovelle. Der Branchendienst verweist auf ein Treffen der Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition, Peter Struck (SPD) und Rezzo Schlauch (Bündnis 90/Die Grünen), das vor wenigen Tagen stattgefunden habe. Dabei und bei Gesprächen mit Wirtschaftsverbänden hätten sich noch eine Reihe von Fragen ergeben, die der Klärung bedürften. Gerungen werde zur Zeit vor allem um die Erzwingbarkeit der geplanten gemeinsamen Vergütungsregelungen, schreibt das Börsenblatt unter Berufung auf den Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (Börsenverein), Wulf von Lucius.

Die Bundesregierung hatte im November 2001 nach heftigen Protesten der Verwertungswirtschaft versprochen, dass sie im Streit um die geplante Reform des Urhebervertragsrechts nachgeben werde. Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin kündigte einen überarbeiteten Gesetzentwurf an, der die Bedenken vor allem der Verlage in großem Umfang aufgreifen werde. Von den geplanten Änderungen betroffen ist offenbar vor allem die geplante Einführung eines gesetzlichen Anspruchs der Urheber auf angemessene Vergütung. Entgegen den ursprünglichen Plänen soll der Anspruch nur noch gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner der Urheber bestehen und nicht gegenüber allen berechtigten Werknutzern. Der Anfang Juni 2001 von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern hatte gerade einen solchen "Durchgriffsanspruch" vorgesehen, was innerhalb der Verwertungswirtschaft für erhebliche Unruhe gesorgt hatte. Festhalten will die Bundesregierung aber erklärtermaßen an ihrer Absicht, bei der Frage der Angemessenheit von Nutzungsentgelten die Rolle gemeinsamer Vergütungsregelungen zu stärken. Dabei soll es auch möglich sein, dass Schlichtungsstellen verbindliche Entgeltsätze festlegen, wenn sich Urheber und Verwerter nicht darüber einigen. Vertreter der deutschen Verwertungswirtschaft, vor allem Verlage und private Rundfunksender, haben die angekündigten Änderungen deshalb als unzureichend kritisiert.

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