Einigung: Produzentenallianz und ARD beschliessen vertragliche Zusammenarbeit bei Dokumentationen
Die Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen e.V. (Produzentenallianz) und die ARD-Landesrundfunkanstalten haben sich auf »Eckpunkte der vertraglichen Zusammenarbeit für vollfinanzierte dokumentarische Auftragsproduktionen« geeinigt. Der Pressemitteilung der Produzentenallianz zufolge orientiert sich die Vereinbarung an einem vergleichbaren Abschluss der Produzentenallianz mit dem ZDF aus dem vergangenen Jahr. Für die Produzenten bringe die neue Eckpunkte-Vereinbarung wesentliche Verbesserungen der Vertragsbedingungen.
Die Eckpunkte gelten für in sich abgeschlossene Produktionen ab einer Länge von 15 Minuten. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Produzenten eine Beteiligung in Höhe von 16 % der Bruttoerlöse aus der Auswertung der Produktion im Ausland, im Pay-TV, im Kino und Datenträgern wie DVD und Blue-Ray. Eine Einigung über die Beteiligung an Video-On-Demand-Erlösen steht noch aus. Für Produktionen, die seit dem 1. Juli 2011 erstausgestrahlt wurden, sieht die Vereinbarung eine Regelung für die Rückübertragung von Verwertungsrechten, die vom Sender nicht innerhalb einer Fünf-Jahres-Frist genutzt werden, an den Produzenten vor. Weitere Beschlüsse wurden zu Handlungskosten, Kalkulationsposten und Bürgschaftskosten getroffen.
»Die Modernisierung der Terms of Trade mit den Fernsehsendern war von Anfang an eines der wichtigsten Ziele der Produzentenallianz«, erklärt Alexander Thies, Vorsitzender des Produzentenallianz-Gesamtvorstands. »Zwar sind wir damit noch lange nicht am Ende, aber die neue Eckpunkte-Vereinbarung mit den ARD-Anstalten für Dokumentationen markiert das Erreichen einer wichtigen Etappe«.
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