Bundesregierung will vorerst an bestehender Praxis zum Presseauskunftsrecht festhalten
Das BVerwG hatte mit seiner Entscheidung vom 20. Februar 2013 (Az.: 6 A 2.12) neue Regeln für die Auskunftspflicht von Bundesbehörden zu Presseanfragen angemahnt. In einem Verfahren eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst hatte das Gericht festgestellt, dass sich Journalisten bei ihrem Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden zurzeit allein auf das Grundgesetz stützen können. Die Pressegesetze der Länder seien nicht anwendbar. Der Bund habe von der bei ihm liegenden Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht, sodass ein konkretes Gesetz, auf das sich Journalisten stützen könnten, nicht existiere.
Die Bundesregierung will jedoch Medienberichten zufolge die angemahnte Neuregelung des Presseauskunftsrechts weiterhin nicht gesetzlich regeln. Es bestehe kein dringender Handlungsbedarf, so das Bundesinnenministerium. Erst eine Entscheidung des BVerfG werde abschließende Klarheit in dieser Verfassungsfrage bringen, erklärte ein Sprecher von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Bis dahin werde an der »bestehenden pressefreundlichen Praxis von Bundesbehörden zu Presseanfragen« auch nach dem Urteil des BVerwG nichts geändert.
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