mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.12.2013; 11:06 Uhr
EuGH: Auch Telekommunikationsunternehmen können zur Filmabgabe verpflichtet werden
Produzentenallianz lobt die Entscheidung

Der EuGH hat in einem Urteil festgestellt, dass es nicht gegen EU-Recht verstößt, Telekommunikationsunternehmen gesetzlich dazu zu verpflichten, Abgaben für die Filmfinanzierung zu leisten. Eine entsprechende Klage der EU-Kommission gegen die Republik Frankreich hat der EuGH einer Mitteilung der Produzentenallianz zufolge abgewiesen.

»Mit diesem Urteil ist der Weg frei, in der kommenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) auch die Telekommunikationsunternehmen zur Filmabgabe zu verpflichten«, kommentiert der Vorsitzender des Gesamtvorsatnds der Produzentenallianz, Alexander Thies, die Entscheidung. Der Grundgedanke des FFG sei, dass alle, die mit  Filmen Geld verdienen, auch zur Filmförderung beitragen sollen. Mit einer gesetzlichen Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zur Filmabgabe könne dieser Solidargedanke im Rahmen des in der nächsten Legislaturperiode zu novellierenden FFG an die Entwicklung der Verwertungswirklichkeit des 21. Jahrhunderts angepasst werden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5104:

https://www.urheberrecht.org/news/5104/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.