Bundesregierung: Reines Betrachten eines Videostreams ist keine Urheberrechtsverletzung
Die Bundesregierung hält das Betrachten von Streams im Internet nicht für eine Urheberrechtsverletzung. Das geht aus der gestern bekannt gewordenen Antwort des Bundesjustizministeriums (BMJ) auf eine »Kleine Anfrage« (pdf-Datei) der Bundestagsfraktion der Linken hervor. Das BMJ weist jedoch darauf hin, dass die Frage, ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden sei. »Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden.«
Die Abgeordneten befragten die Bundesregierung nach Konsequenzen aus der »RedTube«-Abmahnwelle im Dezember. Auf die Frage, ob die Bundesregierung Bedarf einer rechtlich verbindlichen Regelung für das reine Betrachten eines Videostreams sehe, antwortet das Justizministerium knapp, die Bundesregierung wolle das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei die digitalen Nutzungspraktiken berücksichtigen.
Die konkreten »RedTube«-Abmahnungen kommentiert das BMJ nicht. Generell beurteile die Bundesregierung keine Einzelfälle, heißt es in diesem Zusammenhang. Es wird aber auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verwiesen, das am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten ist (siehe IUM-Dokumentation des Gesetzgebungsverfahrens). Eine Aussage über bisherige Auswirkungen des Gesetzes könne nach so kurzer Zeit noch nicht getroffen werden. Evaluieren werde man das Gesetz im Jahr 2015, um möglichen weiteren Änderungsbedarf festzustellen.
Dokumente:
- Meldung bei Spiegel Online vom 7. Januar 2014
- Meldung bei SZ Online vom 7. Januar 2014
- Meldung bei irights.info vom 7. Januar 2014
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 5110:
https://www.urheberrecht.org/news/5110/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.