Urheberrechtsvergütungen für Smartphones und Handys
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht gegenüber allen namhaften Smartphone-Herstellern wie Apple, Samsung, Google, Microsoft, Nokia, HTC, LG Electronics und Huawei Urheberrechtsvergütungen für Smartphones und Handys geltend, um damit die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu vergüten. Dies meldet »Spiegel Online« in einem Bericht vom Montag. Dabei gehe es etwa um zusätzliche private digitale Kopien von Musik-CDs oder der »iTunes«-Bibliothek auf dem Smartphone.
Konkret macht die ZPÜ Forderungen je nach Leistungsfähigkeit der Geräte für die Zeit seit dem 1. Januar 2011 geltend: Gemäß dem Tarif für Mobiltelefone (pdf-Datei), der am 28. Juli 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sollen für Geräte mit Touchscreen je nach Speicherkapazität 16 Euro oder 36 Euro gezahlt werden. Mobiltelefone ohne Touchscreen sollen mit 12 Euro belegt werden. »Damit die Ansprüche der Rechteinhaber nicht verjähren, ist die ZPÜ gezwungen, die Ansprüche der Urheber und Leistungsschutzberechtigten gegenüber jedem einzelnen Unternehmen gerichtlich durchzusetzen.« 2014 müsse die ZPÜ entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Eintritt der Verjährung für Ansprüche ab dem 1. Januar 2011 zu verhindern, so die ZPÜ in ihrer heutige Stellungnahme. Die ZPÜ signalisiert jedoch gleichzeitg hohe Verhandlungsbereitschaft.
Bitcom-Hauptgeschäftsführer, Bernhard Rohleder, übt Kritik an der »Handyabgabe«. Seiner Ansicht nach liegt die Zukunft im Streaming. »Digitale Privatkopien, wie sie zum Beispiel durch Downloads erzeugt werden, werden über kurz oder lang eine Randerscheinung«, so Rohleder laut »Golem«. Jürgen Becker von der ZPÜ erklärt hingegen: »Davon, dass die Unternehmen am Ende gar nichts bezahlen müssen, können sie nicht ausgehen.« Jetzt gehe es darum, mit den Herstellern auf dem Verhandlungsweg eine sachgerechte Lösung zu finden.
Dokumente:
- Stellungnahme der ZPÜ vom 25. Februar 2014
- Artikel bei Spiegel Online vom 24. Februar 2014
- Meldung bei Golem vom 24. Februar 2014
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 5142:
https://www.urheberrecht.org/news/5142/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.