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23.01.2002; 19:24 Uhr
Voraussichtlich keine Erhöhung der Rundfunkgebühren bis 2004
KEF stellt Bericht zum Finanzbedarf von ARD und ZDF vor - Kritik an Online-Aktivitäten

Die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro wird voraussichtlich bis Ende 2004 nicht erhöht werden müssen. Das geht einem Bericht hervor, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) am 23.1.2002 in Mainz vorstellte. ARD und ZDF könnten mit den zu erwartenden Einnahmen ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen, erklärte die Kommission. Bei den Landesrundfunkanstalten und dem Deutschland-Radio sei in der laufenden Gebührenperiode sogar mit einem Überschuss zu rechnen, der in den nächsten Gebührenzeitraum übertragen werden müsse. Anders ist die Lage beim ZDF, für das die KEF bis Ende 2004 einen ungedeckten Finanzbedarf von 71,5 Millionen Euro erwartet. Die Kommission zeigte sich allerdings zuversichtlich, dass das ZDF diesen Betrag durch "verstärkte Wirtschaftlichkeitsbemühungen" auffangen könne. Einen deutlichen Dämpfer gab es in dem vorgelegten Bericht für die Pläne der ARD, ihre Internetangebote erheblich auszubauen. Die KEF erklärte, bevor der dafür angemeldete Mehrbedarf von über 130 Millionen Euro berücksichtigt werden könne, müsse die ARD "Kriterien für die Begrenzung der Onlineaktivitäten" entwickeln. Die Kommission schrieb dazu, schon aus den Möglichkeiten des Internets ergebe sich "eine Tendenz zur unbegrenzten Ausweitung der Onlineangebote". Dem müsse mit Blick auf die Rundfunkgebühr entgegengewirkt werden. Die Forderungen der KEF decken sich mit denen der Europäischen Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte erst im Herbst 2001 klargestellt, die EU-Mitgliedsstaaten müssten den Auftrag ihres öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar regeln.

Die ARD hat in den vergangenen Jahren mehrmals bekräftigt, dass sie ihr Internetangebot massiv ausbauen will. Im laufenden Gebührenzeitraum von Anfang 2001 bis Ende 2004 wollen die Landesrundfunkanstalten für ihr Onlineengagement rund 180 Millionen Euro ausgeben. Erst Ende November 2001 hat die ARD ihr neues Nachrichtenportal "tagesschau.de" gestartet, das von einer 24 Stunden am Tag besetzten Redaktion des NDR in Hamburg betreut wird. In der privaten Medienwirtschaft stoßen die Ausbaupläne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit langem auf heftigen Widerstand. Nach Auffassung der deutschen Zeitungsverleger sind bereits die bestehenden Online-Angebote von ARD und ZDF rechtswidrig. Im März 2001 hatte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Düsseldorf ein entsprechendes Gutachten des Leipziger Medienrechtlers Christoph Degenhart vorgelegt. Der Professor begründet seine Auffassung damit, neue Dienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seien nach den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) zwar grundsätzlich zulässig, müssten aber vorwiegend programmbezogen sein, also in erster Linie herkömmliche Rundfunksendungen inhaltlich begleiten und ergänzen. Nur dann bewegten sich die Rundfunkanstalten innerhalb ihres gesetzlich und verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrags zur Grundversorgung der Bevölkerung. Die Einrichtung von programmunabhängigen Angeboten, die keinen Bezug zum herkömmlichen Angebot haben, seien mit dem RfStV dagegen nicht vereinbar. Außerdem ständen sie wegen der Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Widerspruch zum Grundgesetz und zu Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union.

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